Versorgungsbezüge korrekt? Jetzt Bezügemitteilung prüfen!
Aktuell mehren sich allerdings die Rückmeldungen von pensionierten Kolleginnen und Kollegen, dass bei der Berechnung ihrer Pensionen die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage keine Berücksichtigung findet. Das kann im schlimmsten Fall zu einem Verlust von über 1000 Euro pro Jahr führen. Daher ermuntern wir alle Kolleginnen und Kollegen, die nach dem 01.01.1990 in den Ruhestand eingetreten sind, ihre Bezügemitteilung zu prüfen und einen Widerspruch beim Landesamt für Besoldung und Versorgung einzureichen, soweit die Berechnung nicht korrekt ist. Wenn ihr euch nicht sicher seid, steht euch auch die GdP unterstützend zur Seite.
Auf der Bezügemitteilung unserer pensionierten Kolleginnen und Kollegen aus dem Polizeivollzugsdienst muss sich der Besoldungsbestandteil Polizei/Fahndungszulage 2J wiederfinden. Fehlt der Punkt, sind die Bezüge mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht korrekt berechnet. Wir bleiben weiter an dem Thema dran!
Auf der Bezügemitteilung unserer pensionierten Kolleginnen und Kollegen aus dem Polizeivollzugsdienst muss sich der Besoldungsbestandteil Polizei/Fahndungszulage 2J wiederfinden. Fehlt der Punkt, sind die Bezüge mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht korrekt berechnet. Wir bleiben weiter an dem Thema dran!