GdP zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen am 25.11.
GdP-Frauen: Häusliche Gewalt noch viel zu sehr unter dem Radar
Aggressionsausbrüche befürchtet
„Zudem fehlen vier Jahre nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hierzulande immer noch flächendeckende Beratungsstellen“, kritisierte die Gewerkschafterin am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen in Berlin.
Auch der Lebensunterhalt für von Gewalt betroffene Frauen sei unabhängig vom Aufenthaltsstatus für die Zeit der Unterbringung in einer Schutzeinrichtung sicherzustellen, ergänzte Elke Gündner-Ede, Mitglied im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand. Ebenso gelte es, die Betreuungs- und Hilfsangebote für Gewaltopfer auszubauen.
Für die Erhebung und Auswertung der Statistiken im Bereich „Häusliche Gewalt“ müssen laut GdP endlich bundesweit einheitliche Parameter festgelegt werden. Zur Prävention sollen Gewaltschutzkonzepte in Unterkünften, unter anderen für Geflüchtete, erarbeitet und umgesetzt werden. Zudem müsse Gewaltschutz Teil der Pandemiebekämpfung sein.
„Corona zwingt Familien und Paare dazu, in Isolation oder Quarantäne mehr Zeit miteinander verbringen zu müssen als sonst. Angespannte Situationen, beengter Raum und womöglich Alkoholmissbrauch oder auch finanzielle Sorgen können zu Aggressionsausbrüchen führen“, erklärte Christiane Kern, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesfrauenvorstandes und Leiterin der AG „Häusliche Gewalt“. Lockdowns verschärften die Situation für von häuslicher Gewalt betroffener Frauen.
Die GdP-Bundesfrauengruppe hat vor einem Jahr ein Positionspapier „Häusliche Gewalt“ vorgelegt. Darin wurden flächendeckende Beratungsstellen angemahnt und eine eigenständige bundesgesetzliche Regelung zur Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen, die derzeit nicht gegeben ist. Opfer häuslicher Gewalt müssten einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe bei Gewalt, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung, unabhängig von Geschlecht und sexueller Ausrichtung, Religion und Sprache der Betroffenen besitzen.
Auch der Lebensunterhalt für von Gewalt betroffene Frauen sei unabhängig vom Aufenthaltsstatus für die Zeit der Unterbringung in einer Schutzeinrichtung sicherzustellen, ergänzte Elke Gündner-Ede, Mitglied im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand. Ebenso gelte es, die Betreuungs- und Hilfsangebote für Gewaltopfer auszubauen.
Für die Erhebung und Auswertung der Statistiken im Bereich „Häusliche Gewalt“ müssen laut GdP endlich bundesweit einheitliche Parameter festgelegt werden. Zur Prävention sollen Gewaltschutzkonzepte in Unterkünften, unter anderen für Geflüchtete, erarbeitet und umgesetzt werden. Zudem müsse Gewaltschutz Teil der Pandemiebekämpfung sein.
„Corona zwingt Familien und Paare dazu, in Isolation oder Quarantäne mehr Zeit miteinander verbringen zu müssen als sonst. Angespannte Situationen, beengter Raum und womöglich Alkoholmissbrauch oder auch finanzielle Sorgen können zu Aggressionsausbrüchen führen“, erklärte Christiane Kern, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesfrauenvorstandes und Leiterin der AG „Häusliche Gewalt“. Lockdowns verschärften die Situation für von häuslicher Gewalt betroffener Frauen.
Die GdP-Bundesfrauengruppe hat vor einem Jahr ein Positionspapier „Häusliche Gewalt“ vorgelegt. Darin wurden flächendeckende Beratungsstellen angemahnt und eine eigenständige bundesgesetzliche Regelung zur Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen, die derzeit nicht gegeben ist. Opfer häuslicher Gewalt müssten einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe bei Gewalt, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung, unabhängig von Geschlecht und sexueller Ausrichtung, Religion und Sprache der Betroffenen besitzen.