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Tarifpolitik

Neben den Belangen von Polizeibeamtinnen und -beamten werden auch die Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten im Bereich des TVöD/TV-L/TV-H bei der Polizei gewerkschaftspolitisch begleitet. Herausragende Felder der GdP-Tarifpolitik sind das Tarif- und das Arbeitsrecht.


An allen Entscheidungen im öffentlichen Dienst ist die Bundestarifkommission (BTK) der GdP (für Tarifpolitik zuständiges Gremium) demokratisch beteiligt.

Inhaltlicher und organisatorischer Ansprechpartner für die BTK ist die Abteilung "Tarifpolitik".

Im Geschäftsführenden Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei ist René Klemmer für den Bereich Tarifpolitik zuständig.

Die Bundestarifkommission setzt sich aus dem Geschäftsführenden Bundesvorstand und Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Landesbezirke/Bezirke zusammen, die wiederum den direkten Kontakt zu den Mitgliedern pflegen.

Hintergrund zur Entwicklung des TVöD/TV-L/TV-H:

Der ehemals gültige Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (öD), der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) mit seiner Vergütungsordnung (VergO), wurde 1961 ausgehandelt. Seither gab es unzählige Tarifrunden für den öD, die dieses Werk in irgendeiner Weise novellierten, ergänzten, präzisierten. Herausgekommen war über die Jahre ein hoch kompliziertes Werk – mit Kommentierung und Ost-Tarifverträgen immerhin zwölf dicke Bände – bestehend aus Tarifverträgen, Sonderregelungen, Kommentierungen, Rechtsprechung und Paragrafen – nur Wenige, die hier noch gänzlich durchblickten.
Lange redete man davon, dieses Werk zu verschlanken, transparenter und handhabbarer zu gestalten. Die GdP hatte sich 1998 dazu bereits mit einem eigenen Tarifpolitischen Programm positioniert.


Aber erst mit der Tarifrunde 2003 – als die Mängel des alten Gesamtwerkes unübersehbar wurden und beinahe nicht mehr zu handhaben waren – vereinbarten Arbeitgeber und Gewerkschaften, bis zum 31. Januar 2005 einen neuen Tarifvertrag für den öD auf den Tisch zu legen. Fast zwei Jahre lang beschäftigten sich Gewerkschafter, Arbeitgeber, Juristen und Mathematiker mit diesem Regelwerk.

Entstanden ist der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), der am 1. Oktober 2005 in Kraft trat. Durch den TVöD, der für den Bund und die Kommunen gilt, sind ca. 1,3 Millionen Beschäftigte in das neue System übergeleitet worden. Verhandlungspartner sind das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).

Für die Länder gilt seit dem 1. November 2006 der inhaltlich vom TVöD kaum abweichende TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder). Hier wurden ca. 800.000 Beschäftigte in das neue System übergeleitet. Verhandlungspartner ist die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

Hessen ist seit 2004 nicht mehr Mitglied der TdL und verhandelt seitdem eigenständig mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport über den TV-H (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen), der sich stark an den TV-L anlehnt.

Die Gewerkschaft der Polizei als größte und einflussreichste Gewerkschaft im Polizeibereich hat maßgeblich an diesen Regelwerken mitgearbeitet.

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