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Erfolg nach langem Druck der GdP

GdP Aktuell zu neuem Pflegevertrag für ausgemusterte Diensthunde

München.

Auf Initiative der GdP werden nun die Kosten für ausgemusterte Diensthunde vom Dienstherrn erstattet. Dies war bislang nicht der Fall, alle Aufwendungen mussten zuvor vom Diensthundeführer übernommen werden.

Jetzt ist es der GdP gelungen, einen neuen Pflegevertrag für ausgemusterte Diensthunde beim Innenministerium einzureichen. Dieser liegt bereits zur Unterschrift vor und wird demnächst in Kraft gesetzt.

Im Detail sieht der Pflegevertrag vor, dass der Diensthund im Eigentum des Freistaats Bayern verbleibt – der Freistaat somit auch für etwaige Tierarztkosten aufkommt - und der/die Diensthundeführer/-in eine Futterpauschale von 75 Euro monatlich erhalten soll.

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