Gleiches Risiko, gleiche Absicherung
GdP fordert deutschlandweit einheitliche Absicherung der Polizei
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, fordert daher die Landesregierungen und die Bundesregierung auf, die einmalige Unfallentschädigung bei einem sogenannten „qualifizierten Dienstunfall“ auf 500.000 Euro sowie die Hinterbliebenenversorgung auf 300.000 Euro anzuheben und Studierende in den Praktika in die Absicherung miteinzubeziehen.
Die GdP Saar kritisiert, dass die einmalige Unfallentschädigung für Polizistinnen und Polizisten im Bund und den Ländern zwischen 80.000 Euro und 160.000 Euro schwankt – die Hinterbliebenenversorgung nach dienstunfallbedingtem Tod liegt zwischen 60.000 Euro und 120.000 Euro. Des Weiteren sind Widerrufsbeamtinnen und -beamte, die in den Praktika in den Dienststellen den gleichen Risiken ausgesetzt sind, von der Unfallentschädigung und der Hinterbliebenenversorgung ausgeschlossen. Für die GdP ist dies ein untragbarer Zustand.
Der saarländische Landesvorsitzende der GdP und unser Kandidat für das Amt als nächster GdP-Bundesvorsitzender, David Maaß, hierzu: „Die föderalen Strukturen in Deutschland führen bei der Absicherung unserer Polizei zu erheblichen Verwerfungen. Es darf nicht sein, dass ein Polizistenleben in Deutschland unterschiedlich viel wert ist. Meine Kolleginnen und Kollegen tragen in der Dienstausübung deutschlandweit das gleiche Risiko. Ich fordere daher die Landesregierungen und die Bundesregierung auf, die Absicherung bei Einsatz des Lebens deutlich zu erhöhen. Die Innenministerien müssen sich spätestens bei der Frühjahrs-IMK dafür einsetzen, dass die Absicherungsleistungen bundeseinheitlich festgesetzt werden. Unbegreiflich ist, dass unsere Anwärterinnen und Anwärter von den Leistungen eines sogenannten ‚qualifizierten Dienstunfalls‘ komplett ausgeschlossen sind. Gleiches Risiko, gleiche Absicherung – in ihren Praktika fahren die Studierenden mit auf Streife und haben damit die vollumfängliche Fürsorge ihres Dienstherrn verdient. Es wird Zeit, dass die Politik hier deutliche Zeichen setzt.“
Weiterführende Infos zum Thema:
WAZ: Polizeigewerkschaft: Mehr Gerechtigkeit bei Entschädigungen
Die GdP Saar kritisiert, dass die einmalige Unfallentschädigung für Polizistinnen und Polizisten im Bund und den Ländern zwischen 80.000 Euro und 160.000 Euro schwankt – die Hinterbliebenenversorgung nach dienstunfallbedingtem Tod liegt zwischen 60.000 Euro und 120.000 Euro. Des Weiteren sind Widerrufsbeamtinnen und -beamte, die in den Praktika in den Dienststellen den gleichen Risiken ausgesetzt sind, von der Unfallentschädigung und der Hinterbliebenenversorgung ausgeschlossen. Für die GdP ist dies ein untragbarer Zustand.
Der saarländische Landesvorsitzende der GdP und unser Kandidat für das Amt als nächster GdP-Bundesvorsitzender, David Maaß, hierzu: „Die föderalen Strukturen in Deutschland führen bei der Absicherung unserer Polizei zu erheblichen Verwerfungen. Es darf nicht sein, dass ein Polizistenleben in Deutschland unterschiedlich viel wert ist. Meine Kolleginnen und Kollegen tragen in der Dienstausübung deutschlandweit das gleiche Risiko. Ich fordere daher die Landesregierungen und die Bundesregierung auf, die Absicherung bei Einsatz des Lebens deutlich zu erhöhen. Die Innenministerien müssen sich spätestens bei der Frühjahrs-IMK dafür einsetzen, dass die Absicherungsleistungen bundeseinheitlich festgesetzt werden. Unbegreiflich ist, dass unsere Anwärterinnen und Anwärter von den Leistungen eines sogenannten ‚qualifizierten Dienstunfalls‘ komplett ausgeschlossen sind. Gleiches Risiko, gleiche Absicherung – in ihren Praktika fahren die Studierenden mit auf Streife und haben damit die vollumfängliche Fürsorge ihres Dienstherrn verdient. Es wird Zeit, dass die Politik hier deutliche Zeichen setzt.“
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