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Fachbereich Verwaltung

Redaktionsgespräche beendet

Änderungstarifverträge können abgeschlossen werden

Am 30. Juli 2019 fand das letzte Gespräch zu den Redaktionsverhandlungen hinsichtlich der Tarifeinigung mit der TdL vom 2. März 2019 statt. Die Gespräche hatten angedauert, da die Tarifvertragsparteien bisher noch in einigen Punkten unterschiedlicher Auffassung waren.

Diese offenen Punkte konnten nun abschließend geklärt werden. Hier die wesentlichen Punkte:
Garantiebeträge:

Es ist eine Einigung in dem wesentlichen Punkt der Garantiebeträge bei Höhergruppierungen erzielt worden. Hier war noch offen, ob die erhöhten Garantiebeträge auch auf die Fälle anzuwenden sind, in denen die Höhergruppierung bereits vor dem 1. Januar 2019 erfolgt ist. Auch in diesen Fällen sind die Garantiebeträge anzuheben. Allerdings ist uns noch nicht bekannt, bis zu welchem rückwirkenden Zeitraum dies gelten soll. Dies werden wir den Regelungen der Änderungstarifverträge entnehmen können, die jetzt abgeschlossen werden.

Überleitung der „kleinen“ und „großen“ EG 9:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die keine besonderen Stufenregelungen gelten („große“ EG 9), werden stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet.

Die „kleine“ Entgeltgruppe 9, zukünftige 9a, besteht jetzt aus sechs Entgeltstufen. Entsprechend § 16 Absatz 3 TV-L gelten jetzt auch für die 9a die regulären Stufenlaufzeiten.

Des Weiteren wird eine neue Stufe 3 eingefügt, die ihrem Wert nach der Entgeltgruppe 8 Stufe 4 entspricht. Die Stufen 4 und 5 der Entgeltgruppe 9a entsprechen betragsmäßig den Stufen 3 und 4 der Entgeltgruppe 9b, die Stufe 6 erhält einen eigenständig festgelegten Betrag.

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von sieben Jahren werden in die Entgeltgruppe 9a wie folgt übergeleitet:

Sie werden dabei nach einer Zuordnungstabelle einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit unter Mitnahme der Restzeit bis zum Erreichen der nächsten Stufe zugeordnet. Dabei ist zu beachten, dass diese Beschäftigten bei der Stufenfindung so zu behandeln sind, als hätte die Entgeltgruppe 9a von Beginn des Arbeitsverhältnisses an gegolten. Ferner erhalten Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 übergeleitet werden, bis zur Zuordnung zur Stufe 4 das Entgelt der Stufe 4, um Verluste durch die Überleitung auszuschließen.

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 2 von fünf Jahren werden wie folgt übergeleitet:

Auch sie werden nach einer Zuordnungstabelle einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit, ggf. unter Mitnahme der Restzeit, zugeordnet. Anders als zunächst von der TdL eingebracht, gilt dies nun auch für die Beschäftigten, die nach drei, vier oder fünf Jahren aus der Stufe 2 übergeleitet werden. Auch in diesen Fällen soll die Zuordnung zu der Stufe 3 der Entgeltgruppe 9a unter Mitnahme der bisher zurückgelegten Stufenlaufzeit erfolgen. Hierzu sind noch letzte redaktionelle Abstimmungen erforderlich.

Jahressonderzahlung:

Die Tarifvertragsparteien haben sich nun auch auf ein Berechnungsmodell zum Einfrieren der Jahressonderzahlung als Teilkompensation der Mehrkosten durch die Weiterentwicklung der Entgeltordnung verständigt. Es ist nun garantiert, dass keine Beschäftigte und kein Beschäftigter eine geringere Jahressonderzahlung als 2018 erhält.

WICHTIG: Die redaktionell bereinigten Entgelttabellen liegen vor und können in der Geschäftsstelle abgefordert werden.

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