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Jugendkriminalität

Freiberg: Nur schnelle staatliche Reaktion führt zum Erfolg

Hilden.

Auf frischer Tat ertappte Jugendliche sollen unmittelbar die Reaktion des Staates erfahren. Dazu sollten die im Jugendgerichtsgesetz enthaltenden Reaktionsmöglichkeiten um das so genannte "beschleunigte Verfahren" erweitert werden, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender: "Von einer zeitnahen Sühne verspreche ich mir einen pädagogischen Effekt und ein wirksame Abschreckung. Nur wenn die Tat in der Gefühlswelt des Täters noch gegenwärtig ist, kann er in einer Strafe auch mehr erkennen als nur richterliche Amtsausübung." Gerade bei jungen Tätern werde die erzieherische Wirkung durch langes Warten auf eine Hauptverhandlung nicht erreicht, sagte der GdP-Vorsitzende. Es sei nicht verständlich, warum bei ständig steigender Jugendkriminalität das beschleunigte Verfahren noch immer nicht in die Jugendgerichtsbarkeit Einzug gehalten habe. "Das beschleunigte Verfahren darf aber kein ‚kurzer Prozess' sein", sagte Freiberg.

Zudem sei es erforderlich, so Freiberg, dass die Anwendung des Jugendstrafrechts für heranwachsende Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren wieder die Ausnahme darstellen müsse. Er habe den Eindruck, sagte der GdP-Vorsitzende, als sei die im Gesetz festgelegte richterliche Entscheidungsfreiheit, Heranwachsende bei fehlender persönlicher Reife noch nach dem Jugendstrafrecht zu bestrafen, die Regel geworden.

"Kriminelle Karrieren beginnen heute immer früher. Deshalb kann es nicht sein, dass viele Täter erst im Alter von weit über 20 Jahren die rote Karte in Form einer Aburteilung nach dem allgemeinen Strafrecht gezeigt bekommen. Je eher und je deutlicher Täter mit den Konsequenzen ihrer Tat konfrontiert werden, desto größer die Chance, sie rechtzeitig wieder in das gesellschaftliche Wertesystem einzugliedern."

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