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GdP-Erfolg:

Oberverwaltungsgericht erkennt Bereitschaftszeiten als Dienstzeiten an

Berlin.

Als einen großen Erfolg bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das die bisherige Unterscheidung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten bei der Polizei als rechtswidrig entschieden hat. GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Wir haben es immer als Unrecht empfunden, dass Polizeibeamte zum Beispiel beim Castor-Transport tage- und nächtelang von zu Hause weg sind, nicht die volle Zeit der Abwesenheit als Dienstzeit angerechnet bekommen. So erhielten sie die so genannten Bereitschaftszeiten, in denen sie aber jederzeit alarmiert werden konnten, nur zu einem geringen Teil vergütet.“

Es sei aber, so der GdP-Chef weiter, sicher ein Unterschied, zu Hause ungestört im Bett zu liegen, als auf einer Pritsche in einem Mannschaftscontainer jederzeit in die Stiefel gerufen zu werden.

Die Gewerkschaft der Polizei hatte in diesem Musterprozess einen Polizeibeamten unterstützt. Der Beamte hat in der Berufung vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Dienstag, 25. Januar 2011, Recht bekommen.

Witthaut: „ Das Urteil hat Signalwirkung, weil überall in der Bundesrepublik bei Großeinsätzen Kolleginnen und Kollegen auch während der Bereitschaftsdienste jederzeit dem Dienstherrn zur Verfügung stehen müssen um sofort ihre Leistung erbringen zu können. Wir fordern deshalb, dass die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern schnellstmöglich diese Entscheidung zu Gunsten unserer Kolleginnen und Kollegen umsetzen.“

Link: Zum Urteil des Niedersächsichen Oberverwaltungsgerichts
 
 
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