Änderung des Gesetzes über Sonderzahlungen im Land Brandenburg
Stellungnahme des DGB eingereicht
Das Ministerium der Finanzen beabsichtigt mit der Änderung des Sonderzahlungsgesetzes die Festschreibung des Betrages der Sonderzahlungen an unsere Beamten auch über das Jahr 2006 hinaus. Im Rahmen der Solidarpaktverhandlungen wurde damals vereinbart, dass ab 2007 Weihnachts- und Urlaubsgeld wie Stand 2003 weiter gezahlt werden.