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Änderung des Gesetzes über Sonderzahlungen im Land Brandenburg

Stellungnahme des DGB eingereicht

Potsdam.

Der in Form einer Kabinettsvorlage zugeleitete Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über Sonderzahlungen im Land Brandenburg trifft auf den äußersten Widerstand bei den DGB-Gewerkschaften, da er einen Vertragsbruch seitens der Brandenburger Landesregierung impliziert.

Das Ministerium der Finanzen beabsichtigt mit der Änderung des Sonderzahlungsgesetzes die Festschreibung des Betrages der Sonderzahlungen an unsere Beamten auch über das Jahr 2006 hinaus. Im Rahmen der Solidarpaktverhandlungen wurde damals vereinbart, dass ab 2007 Weihnachts- und Urlaubsgeld wie Stand 2003 weiter gezahlt werden.