38,5-Stunden Woche: In der Sache Recht erhalten-dennoch kein Freizeitausgleich
Urteil des Verwaltungsgerichts in Potsdam
Die GdP Brandenburg hatte dieses Thema im Januar 2001 aufgegriffen und eine Umsetzung der für die (Ost-) Bundesbeamten bereits erfolgreich erstrittenen Regelung auch für die Brandenburger (Polizei-) Beamten gefordert. Die überwiegende Mehrzahl der Beamten hatte entsprechende Anträge zur Festlegung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und Vergütung der evtl. zuviel erbrachten Arbeitsleistung gestellt.