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Fachgruppe BBF

GdP gründet Fachgruppe für das kommende Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität – jetzt Mitglied werden!

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will Geldwäschern und anderen Finanzkriminellen an den Kragen und gründet deswegen zum 1. April 2024 eine neue Behörde. In diesem Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) sollen demnächst die bisherige Zentralstelle zur Finanztransaktionsuntersuchung bzw. Financial Intelligence Unit (FIU), die schon eingerichtete Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), eine Einheit zur Geldwäschebekämpfung, eine Vermögensermittlungseinheit sowie eine Koordinierungsstelle für die Behörden, die den Nichtfinanzsektor nach dem Geldwäschegesetz prüfen, unter einem Dach zusammengefasst werden. Außerdem sollen dort Fortbildungen angeboten werden.

In der Begründung zum Gesetzentwurf stützt sich die Gesetzgebungskompetenz zur Einrichtung einer Bundesbehörde zur strafrechtlichen Verfolgung bedeutsamer internationaler Fälle der Geldwäsche mit Deutschlandbezug auf Artikel 73 Absatz 1 Nummern 1 und 10 GG. Danach kommt dem Bund unter anderem die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamts und zur internationalen Verbrechensbekämpfung zu.

Wenn das Bundesministerium der Finanzen (BMF) schon selbst in der Begründung darauf hinweist, dass das neue BBF ein weiteres Bundeskriminalpolizeiamt – also eine Polizeibehörde – werden soll, dann ist es geradezu selbstverständlich, dass die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als größte Polizeigewerkschaft mit über 200.000 Mitgliedern bei Polizei, Zoll etc. auch hier möglichst frühzeitig effektive Strukturen etabliert, um eine wirkungsvolle und schlagkräftigte Interessenvertretung der zukünftigen Beschäftigten zu gewährleisten.

Denn schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Ermittlerinnen und Ermittler dieser neuen Behörde Polizeibeschäftigte 3. Klasse werden. Während Bundespolizei und Bundeskriminalamt Polizeivollzugsbeamte 1. Klasse nach dem Bundespolizeibeamtengesetz beschäftigen, der Zollvollzugsdienst nur noch Verwaltungsbeamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben beschäftigt (2. Klasse) bekommen die Fahnderinnen und Fahnder im neuen Bundesamt nicht mal die für vollzugspolizeiliche Aufgaben typische ruhegehaltsfähige Polizeizulage (also 3. Klasse).

„Hier zeichnen sich schon beim Start der Behörde enorme beamten- und besoldungsrechtliche Ungerechtigkeiten ab“, erläutert Frank Buckenhofer, zuständiges Vorstandsmitglied in der GdP. „Die Ungerechtigkeiten sind zwischen den Vollzugsdiensten im Zoll schon unerträglich. Noch schlimmer wird es aber dann im neuen BBF.“ Die GdP hat aus diesem Grund schon jetzt eine Fachgruppe BBF in ihrer Organisation im Bezirk Bundespolizei | Zoll eingerichtet, in der die Interessen der Beschäftigten dieser neuen Behörde gebündelt werden. Sie ist erreichbar unter bbf@gdpzoll.de.

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