Gehaltsanspruch für Tarifbeschäftigte

Über das Gehalt der Tarifbeschäftigten der Polizei entscheiden die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

Bei den Tarifverhandlungen im Februar/März 2011 haben sich die Gewerkschaften und die Vertreter der Länder auf eine zweistufige Tariferhöhung von 1,5 Prozent zum 1. April 2011 und von weiteren 1,9 Prozent zum 1. Januar 2012 geeinigt. Hinzu kommt eine Einmalzahlung von 360 Euro für die ersten drei Kalendermonate 2011 sowie ein zusätzlicher Anstieg der Tarifeinkommen um einen Sockelbetrag von 17 Euro am 1. Januar 2012.

Im Einzelnen umfasst die Tarifeinigung folgende Regelungen:

Tariferhöhung
    • Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro
    • 1,5 % ab 01.04.2011
    • 1,9 % ab 01.01.2012
    • anschließend 17 Euro Sockelbetrag
    • Laufzeit 24 Monate (bis 31.12.2012)
Auszubildende
    • Einmalzahlung in Höhe von 120 Euro
    • 1,5 % ab 01.04.2011
    • 1,9 % ab 01.01.2012
    • anschließend 6 Euro Sockelbetrag
    • Laufzeit 24 Monate (bis 31.12.2012)
Vereinbarung zur Entgeltordnung
    • Inkrafttreten 01.01.2012
    • Berücksichtigung des Bewährungsaufstiegs bis zu sechs Jahren
    • Berücksichtigung der Drittelaufstiege bei den Ingenieuren
    • Dynamisierung der Zulagen und Vergütungsgruppenzulagen (Vorarbeiter, Meister, Programmierer etc.)
Daraus ergeben sich folgende Tarifgehälter ab dem 01.04.2011 bzw. dem 01.01.2012:

Entgelttabelle TV-L
1. April - 31. Dezember 2011

Entgelttabelle 2011

Entgelttabelle 2011 zum Download


Entgelttabelle TV-L
Ab 1. Januar 2012

Entgelttabelle 2012

Entgelttabelle 2012 zum Download
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