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Länderübergreifende Einsätze vereinfachen

GdP fordert einheitliches Polizeigesetz

Berlin.

Ein einheitliches Polizeigesetz für die Polizeien der Länder und des Bundes fordern die rund 250 Delegierten des in Berlin stattfindenden 23. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender: „Insbesondere bei der Gefahrenabwehr treffen alle Polizeien hoheitliche Maßnahmen. Vor allem dann, wenn es um Eingriffe in die Grundrechte der Bürger geht, sollten diese Maßnahmen von ihren gesetzmäßigen Anforderungen gleich sein."

Freiberg weiter: "Die für alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gleichermaßen geltenden Vorschriften der Verfassung schreiben vor, welche Anforderungen der jeweilige Grundrechtseingriff mit sich bringt. Es ist somit unverständlich, warum die deutsche Polizei einer Kleinstaaterei von 16 beziehungsweise 17 Vorschriften der Bürokratie und Verwaltung unterzogen werden , die im Ergebnis alle gleich sein müssen.“

Länderübergreifende Einsätze, so Freiberg, führten in vielen Fällen dazu, dass Kräfte anderer Länder mit dem Gesetz des einsatzführenden Landes nicht vertraut seien und es aufgrund von Rechtsunsicherheiten zu Fehleinschätzungen oder sogar zu unrechtmäßigen Maßnahmen kommen könne.

Insbesondere, wenn es um die verfassungsmäßige Überprüfung einer Maßnahme durch das Bundesverfassungsgericht gehe, wie es im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung geschehen war, würde ein einheitliches Gesetz die sich anschließende Massenbürokratie vereinfachen.

Der 23. Ordentliche Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei in Berlin dauert noch bis zum 16. November 2006 an.
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