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Kommentar:

Keine Zurückhaltung, keine Neutralität – Haltung zeigen!

Vom Geschäftsführenden Vorstand des GdP-Bezirks Bundespolizei

Foto: GdP

In diesem Jahr feiert unser Grundgesetz 70. Geburtstag. Es ist die Basis der Bundesrepublik, das Fundament des Zusammenlebens in Deutschland. Aus den Erfahrungen der Weimarer Republik wurden die Grundlagen für den zweiten demokratisch verfassten Staat ent wickelt. Zu diesen Erfahrungen gehört: Demokratie braucht Demokraten. Zu wenige Demokraten sind eine Gefahr für die Demokratie.

Jede demokratisch verfasste Gesellschaft braucht Bürger, die zur Verfassung stehen. Diese „Verfassungspatrioten“ betrachten die Prinzipien der Verfassung nicht allein abstrakt, sondern konkret aus dem geschichtlichen Zusammenhang ihrer jeweils eigenen nationalen Geschichte. Diese Einstellung bringt die Antwort auf die Frage: Was eint uns? Es braucht einen Wertekanon in einer immer vielfältigeren Gesellschaft. Dieser Kommentar soll keinesfalls eine Belehrung sein. Jedoch: In Zeiten von möglichen Unübersichtlichkeiten bedarf es unserer Meinung nach einer Rückbesinnung auf gemeinsame Werte. Die GdP hat sich ganz klar folgendem Wertekanon verschrieben: „Die GdP bekennt sich zur freiheitlichen demokra­tischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie lässt sich in ihren Zielsetzungen und ihrer Arbeit leiten von den demokratischen Prinzipien und von den Grundrechten, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sind, für deren Verwirklichung sie aktiv eintritt. Die GdP setzt sich für den Ausbau des sozialen Rechtsstaates und die weitere Demokratisierung von Staat und Gesellschaft ein. Undemokratische Bestrebungen jeder Art lehnt sie ab.“

Diesen Wertekanon erkennt jedes Mitglied an. Er ist nicht verhandelbar. Wer daher als GdP-Mitglied mit politischen Bestrebungen sympathisiert,

  • die das Rechtsstaatsgebot und das Recht auf Leben angreifen, weil sie zum Beispiel den Schusswaffeneinsatz gegen Schutzsuchende fordern,
  • die die in der Menschenrechts­konvention und dem Grundgesetz für jedermann garantierte Religionsfreiheit angreifen,
  • die die in der Menschenrechts­konvention und dem Grundgesetz garantierte Freiheit der Gewerkschaften angreifen,
  • die das in der Menschenrechts­konvention und im Grundgesetz garantierte Recht auf Asyl angreifen,
  • die die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Presse angreifen und
  • die zu Gewalttaten gegen die Mitglieder einer frei gewählten Regierung aufrufen,
  • die einen Stolz auf die Wehrmacht des Zweiten Weltkrieges und eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ fordern

der oder die muss sich fragen lassen, ob er oder sie tatsächlich den gleichen Wertekanon teilt wie die anderen GdP-GewerkschafterInnen. Und ob er oder sie tatsächlich im richtigen Beruf ist. Schließlich ist für die Polizei die Bindung an Recht und Gesetz eine grundlegende Verpflichtung. Darauf beruht das Vertrauen, das die Bürger dieses Landes der Polizei entgegenbringen.

Wenn sich politische Parteien oder Bewegungen gegen die im Grundgesetz niedergelegten Prinzipien richten und damit die Grundfesten dieses Landes in Frage stellen, so greift die GdP genau diese undemokratischen Bestrebungen an. Denn: Die GdP ist keineswegs politisch neutral, sondern „unabhängig von Regierungen, Verwaltungen, politischen Parteien und Religionsgemeinschaften“. Unabhängigkeit bedeutet nicht stumme „Neutralität“. Und somit sehen wir uns nicht in der Lage, mit solchen Parteien oder Bewegungen über soziale Einzelaspekte der Polizei zu sprechen. Man kann nicht grundrechtswidrige Parolen posaunen und mit der zum Grundrechtsschutz berufenen Polizei über deren Sozialbelange sprechen wollen.

Wie auch der Bundespräsident auf dem GdP-Bundeskongress im vergangenen Jahr betonte: „Und umgekehrt dürfen wir, dürfen Sie es unter Kolleginnen und Kollegen niemals hinnehmen, dass sich in Teilen der Polizei ein Misstrauen gegen die liberale Demokratie einnistet, oder sich gar Seilschaften bilden, die gegen die demokratischen Institutionen oder Verantwortungsträger polemisieren. Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, aber ich möchte es doch ganz unmissverständlich sagen: Extremismus in den Reihen der Polizeien darf es nicht geben und darf nicht geduldet werden! Die Polizei muss einstehen für die Demokratie!“

Beschäftigte in den Sicherheitsbehörden unterliegen zwar einem Mäßigungsgebot, aber keiner Verpflichtung sich zurückzuhalten, wenn es darum geht für die Verfassung einzutreten. Im Gegenteil: Dazu sind wir geradezu verpflichtet.
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