Halbherzige Korrekturen bei der Polizeizulage
Wiederholte Fehler bei Sicherheitszulage
Bei der neuen Sicherheitszulage, die beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Zoll eingeführt wird, wandelt man indes wieder auf alten, sparsamen und kleinlichen Pfaden. Nahezu zynisch klingt die angedachte Regelung für die Zollfahndungsämter. Dort sollen in die neue Verwaltungsvorschrift die Sachgebiete 200 bis 900 aufgenommen werden. Da in diesen Bereichen jedoch die Polizeizulage gewährt wird und damit der Bezug der Sicherheitszulage ausgeschlossen ist, sind die Zollfahndungsämter faktisch ausgeschlossen. Die Kolleginnen und Kollegen in den Sachgebieten 100 werden erneut schlechter behandelt als vergleichbare Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte im BKA und in der Bundespolizei.
"Es wird Zeit, dass die Politik ihre Verantwortung für den Zoll und die dort beschäftigten Menschen übernimmt“, mahnt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Zoll, an. „Es war nicht nachvollziehbar und unverantwortlich, dass das Parlament, anders als in den anderen betroffenen Behörden, die Verteilung der Polizeizulage im Zoll weitgehend der Bürokratie des BMF überlassen hat. Auch das jetzt verabschiedete Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz überlässt die Regelungen zur neuen Sicherheitszulage dem Verantwortungsbereich des BMF und damit außerhalb der parlamentarischen Kontrolle. Wertschätzung drücken die verantwortlichen Politiker damit nicht wirklich aus.“