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Halbherzige Korrekturen bei der Polizeizulage

Wiederholte Fehler bei Sicherheitszulage

Frank Buckenhofer
Berlin.

„Viel zu kleinteilig und willkürlich.“ Bereits in der damaligen Personalratsbeteiligung fiel das Urteil der GdP-Zoll zur „Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Stellenzulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) - Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben, sog. Polizeizulage - für die Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (VV - BMF – PolZul)“ vernichtend aus. So sperrig, wie der Name, sind auch die Regelungen, mit denen die Polizeizulage mehr oder weniger nachvollziehbar zugedacht wird, statt sie allen Angehörigen der Sachgebiete C und E in den Hauptzollämtern sowie des Zollfahndungsdienstes (Zollfahndungsämter und Zollkriminalamt) zu gewähren. Pünktlich zur im kommenden Frühjahr anstehenden Personalratswahl rücken Ministerium und Mehrheitsfraktion im Hauptpersonalrat etwas von ihrer damaligen Haltung ab und erweitern in kleinen Schritten den Empfängerkreis. So sollen nun endlich das Sachgebiet C und E vollständig und weitere Teile des Zollkriminalamts aufgenommen werden.

Bei der neuen Sicherheitszulage, die beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Zoll eingeführt wird, wandelt man indes wieder auf alten, sparsamen und kleinlichen Pfaden. Nahezu zynisch klingt die angedachte Regelung für die Zollfahndungsämter. Dort sollen in die neue Verwaltungsvorschrift die Sachgebiete 200 bis 900 aufgenommen werden. Da in diesen Bereichen jedoch die Polizeizulage gewährt wird und damit der Bezug der Sicherheitszulage ausgeschlossen ist, sind die Zollfahndungsämter faktisch ausgeschlossen. Die Kolleginnen und Kollegen in den Sachgebieten 100 werden erneut schlechter behandelt als vergleichbare Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte im BKA und in der Bundespolizei.

"Es wird Zeit, dass die Politik ihre Verantwortung für den Zoll und die dort beschäftigten Menschen übernimmt“, mahnt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Zoll, an. „Es war nicht nachvollziehbar und unverantwortlich, dass das Parlament, anders als in den anderen betroffenen Behörden, die Verteilung der Polizeizulage im Zoll weitgehend der Bürokratie des BMF überlassen hat. Auch das jetzt verabschiedete Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz überlässt die Regelungen zur neuen Sicherheitszulage dem Verantwortungsbereich des BMF und damit außerhalb der parlamentarischen Kontrolle. Wertschätzung drücken die verantwortlichen Politiker damit nicht wirklich aus.“

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