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Fesselnde Tipps (nicht nur) für Frauen 2.0

Wie in jedem Jahr hier einige Änderungen, die seit dem 01.01.2015 in Kraft getreten sind und somit gelten. Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab 2015 Ab dem 1. Januar 2015 erfolgt der Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge automatisch. Zur Vorbereitung des automatischen Abzugs der Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer fragen Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften (Abzugsverpflichtete) einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit aller Kunden, Versicherten oder Anteilseigner ab. Aufgrund der bereitgestellten Informationen des BZSt wird dann die auf die Abgeltungssteuer entfallende Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Einführung ElterngeldPlus Das ElterngeldPlus soll es den Eltern während der Elternzeit erleichtern, wieder in den Beruf einzusteigen. Mit dem ElterngeldPlus können sie während einer Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Bislang können Eltern zwar Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren, allerdings verlieren sie nach der bisherigen Regelung einen Teil ihres Elterngeldanspruchs. Ihr Lohn mindert die ausgezahlten Beiträge, ohne dass es dafür zum Ausgleich länger Elterngeld gibt. Darüber hinaus soll ein Partnerschaftsbonus eingeführt werden. Hier erhalten beide Elternteile, wenn sie pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, das ElterngeldPlus für vier zusätzliche Monate Neue Krankenkassenbeiträge Zum 01.Januar 2015 wurden die Beitragssätze für die gesetzlichen Krankenkassen angepasst - von 15,5 auf 14,6 Prozent. ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn zahlen davon jeweils die Hälfte. Pauschale Sonderbeiträge gibt es ab 2015 nicht mehr. Ob und in welcher Höhe ein Zusatzbeitrag anfällt, entscheidet jede Krankenkasse selbst. Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt Der Rentenbeitragssatz wird für das Jahr 2015 auf 18,7 Prozent festgelegt. Somit 0,2 Prozent weniger als 2014. Die Entlastung verteilt sich gleichermaßen auf ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn. Durchschnittlich bedeutet dies ein Ersparnis von 35 Euro im Jahr. Bezahlte Pflegezeit wird eingeführt Alle Beschäftigten, die ihre Angehörigen pflegen, können ab 01.01.2015 eine bezahlte Auszeit von 10 Tagen nehmen. In diesem Zeitraum erhalten sie ein Pflegeunterstützungsgeld von 67 Prozent des Einkommens. Zusätzlich können sich die Pflegenden für 6 Monate freistellen oder ihre Arbeitszeit für 24 Monate auf mindestens 15 Stunden reduzieren. Mehr unter Familienpflegezeitgesetz - http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/root.html BEACHTE: Dieses Gesetz gilt nicht für BUNDESBEAMTE Nummernschildmitnahme ab 2015 möglich Jetzt ab 01.01.2015 ist es möglich, sein Kennzeichen bei einem Umzug - auch über Bundesländergrenzen hinweg - zu behalten. Eigentlich sollte diese Regelung bereits zum 01.01.2014 in Kraft treten, doch einige Bundesländer benötigten mehr Zeit für diese Umstellung wegen der Synchronisierung der Software. In Bundesländern, wie Hessen und Schleswig-Holstein, haben die KFZ-Zulassungsstellen bereits schon vor dem Stichtag so verfahren. Luxemburg verabschiedet sich vom Bankgeheimnis Das Bankgeheimnis ist nun auch in Luxemburg mit dem Jahreswechsel abgeschafft und das Land gibt allen Behörden aller EU-Staaten automatisch Auskünfte über Zinsen, die an Anleger in diesen Ländern gezahlt werden. Zinserträge, die an in Luxemburg lebende Anleger oder an Anleger in Staaten außerhalb der EU gezahlt werden, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Hier geht es zur "Erstauflage" der fesselnden Tipps
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