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Radek: Polizei muss Rockern weiter auf den Füßen stehen können

GdP bedauert Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kuttentrageverbot

Berlin.

Rockerkutten als offensichtliche Drohsymbole krimineller Motorradclubs gehören nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) eingemottet. Die GdP bedauert daher das heutige Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH), nach dem Mitgliedern nicht verbotener Rocker-Ortsvereine hierzulande das Tragen der Clubabzeichen in der Öffentlichkeit gestattet ist. „Bei diesen Clubs handelt es sich nicht um Freunde der Landstraße, die sich am Wochenende auf ihren Maschinen frischen Wind um die Nase wehen lassen wollen. Diese sogenannten Biker machen ihre illegalen Geschäfte mit Schutzgelderpressung, Prostitution, Drogen- und Waffenhandel. Ihre Kutten setzen sie dazu massiv zur Einschüchterung ein“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek heute in Berlin.

Es sei richtig und notwendig, dass die Polizei seit Jahren intensiv gegen kriminelle Rockerclubs vorgehe und Vereine wie die Hells Angels, Bandidos, Mongols, Satudarah und Gremium einem hohen Fahndungsdruck aussetze. Das Verbot der Clubinsignien sei jedoch nur ein Teil der polizeilichen Maßnahmen. Der GdP-Vize bekräftigte die langjährige Forderung seiner Organisation, die Polizei so auszustatten, dass die Ermittler den Rockern weiter auf den Füßen stehen können.

„Um die kriminellen Machenschaften der Clubs aufzudecken und zu unterbinden, benötigt die Polizei ausreichend Personal und einen langen Atem. Weiteres Ziel müsse es bleiben, möglichst viele Ortsvereine zu verbieten und deren Vereinsvermögen einzuziehen, betonte Radek. Man dürfe allerdings nicht glauben, so der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, dass die kriminellen Aktivitäten der Rocker auf einen Schlag damit endeten, wenn die Rocker ihre Kutten nicht mehr trügen dürften. Ein empfindlicher Schlag sei es aber allemal.
Foto: dpa / Picture alliance / Gero Breloer
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