Es geht voran – BVerfG möchte 2024 über Berliner Besoldung entscheiden
Neuigkeiten in Sachen Amtsangemessene Alimentation
Zum einen ging es um die lange Verfahrensdauer, da Kollege Hsu erstmals 2008 seine Besoldung rügte und somit bereits mehr als 15 Jahre vergangen sind. Zum anderen wurde in der Stellungnahme nahegelegt, das Verfahren mit der vor kurzem erfolgten Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Beamtenbesoldung in den Jahren 2016 bis 2019 bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 zu verbinden, was gemäß des Abstandsgebotes auch Auswirkungen auf die darüber liegenden Besoldungsgruppen hätte.
Des Weiteren wurde in der Stellungnahme auf die allgemeine Preissteigerung verwiesen, die bei der Verpflichtung zur Nachzahlung Berücksichtigung finden muss. Allein in der besagten Zeit betrug die Inflation in Deutschland mehr als 30 Prozent – ein finanzieller Nachteil, der ebenfalls ausgeglichen werden muss. Wir werden Euch weiterhin auf dem Laufenden halten, sachlich und wahrheitsgemäß.