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Soziale Härten nicht hinnehmbar!
GdP fordert Innenminister Schünemann auf, Beförderungen nicht auf zwei Termine im Jahr zu beschränken

Hannover:.

Die Entscheidung, dass die Stellenhebungen, die der Landtag für 2012 und 2013 beschlossen hat, von der Polizei dergestalt mitfinanziert werden, dass bereits ab 2012 nur noch an zwei Terminen im Jahr befördert wird, führt zu sozialen Härten. Diese sind nicht hinnehmbar. Eine solche Maßnahme kann nicht ohne Übergangsregelungen umgesetzt werden.

Die GdP hat Innenminister Uwe Schünemann darauf hingewiesen, dass zahlreiche Kolleginnen und Kollegen durch die Beschränkung der Beförderungsmöglichkeiten auf den 01. Juni und 01. Dezember die Wartezeiten für die Ruhegehaltfähigkeit der übertragenen Planstellen nicht mehr erfüllen können. Vor dem Hintergrund der vorgezeichneten Möglichkeiten durch die Beförderungsrunde 2011 erstreckt sich dieses Problem auf mindestens die nächsten drei Jahre, da die Dienststellen jetzt nicht mehr flexibel agieren können.


Die GdP hat an den Innenminister mit Schreiben vom 12.12.2011 appelliert, die Reduzierung der Beförderungstermine noch einmal zu überdenken und zumindest zwingend notwendige Übergangsregelungen zu installieren. Die Regierungsfraktionen haben in ihrer Presseerklärung vom 22.11.2011 ausgeführt, dass die Stellenhebungen im öffentlichen Dienst durchgeführt werden, um das besondere Engagement der Niedersächsischen Beamten/-innen bei der Haushaltskonsolidierung der letzten Jahre zu honorieren. Insofern betrachtet die GdP das Vorhaben, nur noch zwei Beförderungstermine zuzulassen, gerade nicht als unverzichtbaren Beitrag der Polizeibeamten/-innen. Dabei darf auch nicht verkannt werden, dass es sich hier nicht um eine einmalige Beschränkung handelt, sondern dies dauerhaft geplant ist.

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