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GdP-Gespräche führen zu Landtagsanfrage von CDU-Innenpolitikern zur Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge

Hannover:.

Polizeivollzugsbeamte/-innen erhalten seit 1999 entweder keine Heilfürsorge mehr oder nur noch mit einem Eigenanteil. Seit dieser Entscheidung aus dem Jahr 1998 fordert die GdP Niedersachsen eine Rückkehr zur freien Heilfürsorge. Jetzt wird die Landesregierung eine Wiedereinführung prüfen.

Polizeibeamte/-innen, die nach dem 31.01.1999 bei der Polizei des Landes Niedersachsen ihren Dienst begonnen haben, wird keine Heilfürsorge mehr gewährt, sondern sie müssen sich privat krankenversichern und erhalten Beihilfe. Diejenigen Polizeivollzugsbeamte/-innen, die seit dem 31.01.1999 ohne Unterbrechung im Dienst des Landes Niedersachsen sind, erhalten bei einem Eigenanteil von 1,6% weiterhin Heilfürsorge. Da die Begründung für die Gewährung heute mehr denn je besteht (unter anderem erhöhte physische und psychische Belastungssituationen, Wechselschichtdienst, Gewalt gegen Polizeibeamte/-innen) und andere Bundesländer sowie der Bund die Heilfürsorge entweder ganz oder teilweise gewährt, beziehungs-weise wie Hamburg die Wiedereinführung beschlossen haben, sollte sich auch die Landesregierung in Niedersachsen diesem Thema nicht verschließen.
Unzählige Gespräche und Vorstöße der GdP Niedersachsen führen nunmehr offensichtlich dazu, dass die GdP-Initiative aufgenommen und geprüft wird.

Die CDU-Innenpolitiker Thomas Adasch, Jan-Heinrich Ahlers, Rudolf Götz, Horst Schiesgeries und Klaus Krumfuß (allesamt ehemalige Polizeibeamte) stellten am 28.01.2014 eine (ext. Link:) Landtagsanfrage, die die Landesregierung mit Datum vom 14.04.2014 schriftlich beantwortet hat.

Unter Punkt 2. der Antwort ist zu lesen: „Das Hamburger System der Heilfürsorge ist mit dem Heilfürsorgesystem in Niedersachsen nicht vergleichbar. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Diskussion wird die Landesregierung dennoch die Wiedereinführung der Heilfürsorge prüfen. Sie wird dabei neben den finanziellen Auswirkungen alle Aspekte betrachten, die der Entscheidung für einen Systemwechsel vor fünfzehn Jahren zugrunde gelegen hat.“

Die GdP Niedersachsen dankt den CDU-Innenpolitikern für die Anfrage und schlägt die Einrichtung einer dienstlichen Ad-hoc-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Interessenvertretungen vor.

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