Beförderungen im Jahr 2015
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
Einzig und allein die GdP-Initiative zur Abschaffung des alten A 11-Erlasses hat dazu geführt, dass wieder Exekutiv-Sachbearbeiter/-innen nach A 11 befördert werden können, die nach dem alten Erlass keine realistische Chance mehr gehabt hätten.
Die GdP bleibt bei ihrer Auffassung, dass die Arbeitsfelder, die weiterhin als so wichtig angesehen werden, dass sie mit einer Planstelle A 11 hinterlegt werden, durch Hebungsprogramme sukzessive in die Bewertung A 12 überführt werden müssen. Darüber hinaus bleibt die Forderung der GdP bestehen, die Anzahl der A 11er Planstellen weiter auszuweiten und die Begrenzung auf zwei Beförderungstermine im Jahr aufzuheben.
Weiterhin müssen endlich dringend Tatsachen zur Steigerung der Attraktivität und Verbesserung der Perspektiven für unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarif- und Verwaltungsbereich geschaffen werden.