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Frühjahrskonferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK)

Mainz:.

Demonstration der GdP am 25. Juni 2015 in Mainz

Am Rande der IMK-Tagung übergab eine Abordnung von Kolleginnen und Kollegen der GdP gemeinsam mit dem GdP-Bundesvorsitzenden Oliver Malchow eine Petition an den Vorsitzenden der IMK, Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz. Sein niedersächsischer Amtskollege Boris Pistorius war bei der Übergabe dabei. Im Vorfeld der Tagung hatte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff in Gesprächen mit dem Innenminister mehrfach für eine Unterstützung der GdP-Positionen geworben (s. auch Info der GdP Niedersachsen vom 8. Mai 2015).

Dietmar Schilff: „Das Thema ist für jede Kollegin und jeden Kollegen in der Polizei sehr wichtig. Daher werden wir auch weiterhin nachhaltig die Unterstützung der in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiativen aus Hessen und Saarland durch das Land Niedersachsen einfordern. Ein Angriff auf eine Polizistin oder einen Polizisten ist ein Angriff auf unsere Gesellschaft und muss geahndet werden. Der Worte sind genug gewechselt, jetzt müssen Taten folgen.“

Nachfolgend der Text der Petition:
Petition der Gewerkschaft der Polizei (GdP) anlässlich der Frühjahrskonferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) Ende Juni in Mainz

Gewalt gegen Polizei: GdP fordert neuen Straftatbestand, der jeden tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte ahndet

"Die Zahl der Angriffe auf Polizisten hat in den vergangenen drei Jahren, seit die Kategorie „Geschädigtenspezifik“ im Jahr 2011 eingeführt wurde, deutlich zugenommen. Danach stieg die Zahl der Straftaten gegen Polizeivollzugsbeamte von 48.752 im Jahr 2011 auf 55.738 im vergangenen Jahr. Opfer von gefährlicher und schwerer Körperverletzung wurden 2011 insgesamt 1.651, im vergangenen Jahr 1.880 Polizeivollzugsbeamte. Die Zahl der Mordversuche verdreifachte sich sogar von 22 auf 59.

Nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bilden die Zahlen die Wirklichkeit nicht vollständig ab. Zunehmende Aggressionen und ein starker Autoritätsverlust prägen die Wahrnehmungen der Kolleginnen und Kollegen. Feststellbar ist eine wachsende Resignation, die viele Beamtinnen und Beamte davon abhält, bei Beleidigungen oder Angriffen überhaupt Anzeige zu erstatten, da sie sich oft von ihren Dienstvorgesetzten, aber auch von der Justiz allein gelassen fühlen.

Die Polizeibeamtinnen und -beamten wissen, dass die wachsende Staatsferne, die Missachtung von Regeln und Gesetzen, die sinkende Hemmschwelle, auch erhebliche Gewalt anzuwenden, sich nicht nur gegen Polizeibeamtinnen und -beamte richtet, sondern gegen jede Person, die eine staatliche oder gesellschaftliche Institution vertritt und Autorität im Rahmen ihrer Aufgaben ausüben muss. Sie wissen auch, dass nicht eine einzelne gesetzgeberische Maßnahme dieser Entwicklung Einhalt gebieten kann, sondern es eines ganzheitlichen Ansatzes bedarf.

Es ist wichtig, dass der Gesetzgeber ein deutliches Zeichen setzt, dass diejenigen besonders geschützt werden, die Aufgaben für alle, insbesondere für das friedliche Zusammenleben aller übernehmen. Polizeibeamtinnen und -beamte können Konflikten nicht ausweichen. Wie sehr sie ihre Uniform zu Repräsentanten des Staates stempelt, hinter dem das Individuum zurücktritt, lässt sich an Hand jüngster Beispiele am Verhalten der linksextremistischen Szene aufzeigen.

Auf der von Linksextremisten genutzten Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ wird die hohe Gewaltbereitschaft und Menschenverachtung insbesondere gegenüber Polizeibeamten bestätigt: „Bulle, dein Duldungsstatus ist aufgehoben und deine Aufenthaltserlaubnis erloschen wie das Feuer in dem Streifenwagen hinter der Wache und so wirst du von uns mit genau solcher Respektlosigkeit und Gewalt behandelt, wie Du Flüchtlinge behandelst. Auch wenn du deine Uniform ablegst, so bleibst du immer noch das gleiche Schwein von Mensch und wirst weiterhin Ziel unserer Intervention sein, wann immer wir es wollen.“

Bei der in diesem Kontext genannten Wache in Leipzig sind seit ihrer Einrichtung im Februar 2014 bereits 15 Anschläge verübt wurden. Weitere Beispiele gibt es bundesweit zuhauf.

Bundes- und Landesbehörden müssen die offenbar vernetzt agierenden, gewalttätigen und kriminellen Strukturen aufklären und dingfest machen. Das gleiche gilt für die zunehmend ebenfalls vernetzt agierende rechtsextremistische Szene, aus der heraus Angriffe auf Polizeibeamte ebenfalls zunehmen.

Politisch motivierte Straftaten müssen in ihrer Gesamtheit gesehen und bekämpft werden, von der Einschüchterung und Nötigung der Justiz bei Prozessen, durch Brandanschläge, Morddrohungen, Mordanschläge und andere Gewalttaten darf der Staat sich nicht verdrängen lassen.

Der Staat sind nicht nur seine Vertreter, sondern das sind wir alle – unser gesamtes Gemeinwesen. Die gesamte Politik darf keine Nachsicht gegenüber dieser Kriminalität üben.

Deshalb fordert die Gewerkschaft der Polizei einen neuen Straftatbestand, der jeden tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte ahndet.

Sie fordert vorrangigen dienstlichen Rechtsschutz für die Beamten, wenn sie Schmerzensgeld oder Schadensersatz einklagen und das Vorstrecken von Schmerzensgeld bei titulierten, aber uneintreibbaren Ansprüchen.

Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesinnenminister haben sich dazu bekannt, die wachsende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte einzudämmen. Die Gewerkschaft der Polizei fordert die Frühjahrskonferenz der IMK auf, die Gesetzesinitiativen der Länder Saarland und Hessen zu unterstützen.

Seit über fünf Jahren kämpft die Gewerkschaft der Polizei dafür, dass jeder tätliche Angriff auf einen Polizisten bestraft wird. Auch jede unvermittelte Attacke auf eingesetzte Polizeibeamte im täglichen Dienst und Übergriffe ohne einen Bezug zur konkreten Vollstreckungshandlung dürfen für den oder die Täter nicht folgenlos bleiben. Sie müssen als eine Straftat gegen die Staatsgewalt erfasst und deshalb auch deutlich strenger geahndet werden, als dies bisher der Fall war. Die GdP fordert einen neuen Schutzparagrafen im Strafgesetzbuch, weil es jetzt darauf ankommt, dass die Gesellschaft ein klares Signal setzt: Wer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, egal in welcher Form, attackiert, macht sich strafbar und wird auch streng bestraft."

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