Wiedereinführung der Heilfürsorge:
Anträge können bereits gestellt werden
Die von der GdP geforderte Wiedereinführung der Heilfürsorge für alle Polizeibeamtinnen und –beamten ist im Haushaltsbegleitgesetz 2017 vorgesehen. Da hier offensichtlich keine ablehnende Haltung einer Landtagsfraktion gegeben ist, beginnen die Vorbereitungen der Umsetzung zum Januar 2017 bereits zum jetzigen Zeitpunkt.
Das NLBV hat hierzu Informationen sowie ein Formular zur Beantragung zur Verfügung gestellt. Diese finden sich auch auf dieser Seite.
Folgende Eckpunkte sind vorgesehen:
- Wechselmöglichkeit in die Heilfürsorge ab dem 01. Januar 2017
- Schriftliche Erklärung muss bis zum 31. Dezember 2017 erfolgen
- Individueller Eintritt in die Heilfürsorge im Monat nach Abgabe der Erklärung
- Einmalige Rückkehrmöglichkeit zur Beihilfe nach dem Wechsel in die Heilfürsorge
- der Leistungsumfang der Heilfürsorge entspricht im Wesentlichen dem Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung
Das NLBV hat hierzu Informationen sowie ein Formular zur Beantragung zur Verfügung gestellt. Diese finden sich auch auf dieser Seite.
Die GdP ist erfreut, dass ihre langjährige Forderung umgesetzt wird und alle Polizistinnen und Polizisten den Zugang zur Heilfürsorge erhalten.
Wir weisen aber auch darauf hin, dass jede und jeder eine gründliche Prüfung vornehmen muss, ob er bei einem Wechsel besser gestellt ist. Dabei sind u.a. erforderliche Zusatzversicherungen und die Notwendigkeit einer Anwartschaft für den Zeitpunkt der Pensionierung zu berücksichtigen und mit den jeweiligen Versicherern zu klären.
Wir informieren, wenn es weitere Entwicklungen gibt.
Gemeinsam stark für deine Zukunft!
26 Info /2016
Downloads:
- Mustervordruck für die Erklärung zum Wechsel:
MF_Vordruck_Erklaerung_zum_Wechsel_in_das_System_der_Heilfuersorge.pdf
- Merkblatt des Niedersächsischen Finanzministeriums September 2016:
201609_MF_Merkblatt_Wiedereinfuehrung_Heilfürsorge_Niedersachsen.pdf
Weitere Informationen beim NLBV:
Bildnachweis: Äskulapstab (Esclapius Stick), gemeinfrei, Quelle Wikimedia >>>