GdP News vom 10.09.2018
Handlungsbedarfe und Perspektiven für das Tarifpersonal in der Polizei Niedersachsen
GdP unterstützt Forderungen des Polizeihauptpersonalrates
§ Personalbudgetierung/Eigenverantwortlichkeit der Behörden;
- zukünftig sollten die Behörden geplante Eingruppierungen bis E 12 ohne Genehmigungsverlauf des MI eigenverantwortlich vornehmen können
§ Das Freisetzungsprogramm ist zu forcieren;
- bei zukünftigen Freisetzungen sind auch die dementsprechenden Bewertungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
§ Ausschöpfen des Tarifrechts
- u.a. Verkürzung der Stufenlaufzeiten als sachgerechte Bewertung für überdurchschnittliche Leistungen
§ Zulassungsvoraussetzungen / Verwaltungslehrgänge I und II
- mit der Fragestellung, ob die gem. § 81 NPersVG getroffene Vereinbarung überhaupt noch zeitgemäß und erforderlich ist
- Überprüfung der Ausnahmen von der Fortbildungs- und Prüfungspflicht
- Erweiterung der Anerkennung „gleichwertiger“ Berufsabschlüsse durch Aufbrechen der zu starren Betrachtungsweise; u.a. die fehlende „Gleichwertigkeit“ durch die Schaffung einzelner Module (z.B. Recht) zu erlangen
§ Perspektiven/Aufstiegsmöglichkeiten
- Unmittelbare Modulausbildung nach Stellenbesetzung (KT-Bereich und Analyse)
- Entwicklung/Angebot neuer Module für neue Berufsfelder in der Polizei (z.B. Social Media)
- Forderung weiterer Entwicklungsmöglichkeiten der Kollegen/innen, die für die Stärkung der Bereiche neuer Kriminalitätsformen eingestellt wurden (z.B. Cybercrime/IT-Spezialisten)
- Ausbau der familienfreundlichen Gestaltung der Fort- und Ausbildungslehrgänge (Teilzeit)
- Nutzung der Zahlung einer übertariflichen Zulage für eine zeitgemäße Bezahlung
Die stärkere “Einbeziehung“ des Tarifpersonals stellt unter wertschätzenden Aspekten eine wichtige Rolle in der Aufgabenwahrnehmung der Polizei dar, hier ziehen GdP und Polizeihauptpersonalrat weiterhin an einem Strang.