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Amtsangemessene Alimentation in Niedersachsen
- Widerspruch -
Ebenso sollen die Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016 nicht angemessen alimentiert worden sein. Das BVerwG hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Verfahren zur Besoldung im Land Niedersachsen zur Entscheidung vorgelegt.
Die GdP empfiehlt allen Mitgliedern zur Anspruchssicherung auch gegen die Besoldung im Jahr 2021 Widerspruch zu erheben. Für die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten hat das Bundesverwaltungsgericht zwar das Verfahren ausgesetzt, gleichwohl sollten aber auch alle Ruhestandsbeamtinnen und -beamten Widerspruch erheben.
Auch wenn das NLBV in seinen Mitteilungen zu den bereits erhobenen Widersprüchen angibt, diese müssten nicht fortlaufend erneuert werden, wird dies von § 4 Abs. 7 NBesG / § 3 Abs. 4 NBeamtVG vorausgesetzt. Aus diesem Grund empfehlen wir, auch im laufenden Jahr Widerspruch zu erheben.
Ein entsprechendes Muster findet sich hier.
Die GdP empfiehlt allen Mitgliedern zur Anspruchssicherung auch gegen die Besoldung im Jahr 2021 Widerspruch zu erheben. Für die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten hat das Bundesverwaltungsgericht zwar das Verfahren ausgesetzt, gleichwohl sollten aber auch alle Ruhestandsbeamtinnen und -beamten Widerspruch erheben.
Auch wenn das NLBV in seinen Mitteilungen zu den bereits erhobenen Widersprüchen angibt, diese müssten nicht fortlaufend erneuert werden, wird dies von § 4 Abs. 7 NBesG / § 3 Abs. 4 NBeamtVG vorausgesetzt. Aus diesem Grund empfehlen wir, auch im laufenden Jahr Widerspruch zu erheben.
Ein entsprechendes Muster findet sich hier.