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Einführung der pauschalen Beihilfe

Foto: Tim Reckmann, pixelio.de
Foto: Tim Reckmann, pixelio.de

Ab dem 01. Februar 2024 ist es Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen möglich, durch die pauschale Beihilfe einen erleichterten Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erlangen.

Aufgrund des neuen Gesetzes können sie dann zwischen der individuellen Beihilfe in Ergänzung zu einer privaten Teilkrankenversicherung und der pauschalen Beihilfe wählen.
Laut Ankündigung des NLBV werden ab dem 01. Februar 2024 alle notwendigen Informationen und Antragsformulare auf der Website des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung (NLBV) verfügbar gemacht. Außerdem wird ab Februar eine Service-Hotline eingerichtet, unter der alle Fragen zur pauschalen Beihilfe beantwortet werden sollen: 04941 13 5000.
Mit der neuen Wahlmöglichkeit zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe kommen einige Fragen auf. Der grundsätzliche Unterschied besteht darin, dass das Land bei der individuellen Beihilfe 50 bis 80 Prozent der Kosten an notwendigen medizinischen Leistungen übernimmt. Die Landesbeamtinnen und -beamten schließen eine private Krankenversicherung ab, die dann den restlichen Anteil übernimmt. Bei der pauschalen Beihilfe zahlt das Land immer 50 Prozent der Kosten für die gesetzliche oder private Krankenvollversicherung. Die Krankenkasse ist dann für die Erbringung der Sachleistungen zuständig. Das Einreichen von Rechnungen entfällt.

Welche der beiden Optionen im individuellen Fall die bessere Wahl ist, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen die Höhe der Besoldung, die familiäre Situation, das Alter, der Grad der Beschäftigung, die gesundheitliche Vorgeschichte bzw. chronischen Erkrankungen und einige mehr. Auch gibt es möglicherweise Unterschiede bei den Leistungen, die eine private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen bietet.

Die persönliche Entscheidung hängt also stark von der individuellen Situation ab. Daher ist es ratsam, die Tarife der privaten und gesetzlichen Anbieter für die persönlichen Umstände zu vergleichen. Die GdP kann hierzu keine allgemeinen Ratschläge geben und wird auch auf individueller Ebene keine Empfehlungen aussprechen.

Bei der Entscheidung für die Option der pauschalen Beihilfe gilt es aber zu beachten, dass diese Wahl unwiderruflich ist.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern von den Beratungsmöglichkeiten der jeweiligen Versicherungsträger und des NLBV Gebrauch zu machen, um so die für jeden Einzelnen Vor- und Nachteile abwägen zu können. Eine übereilte Entscheidung ist nicht ratsam und überdies nicht erforderlich; der Antrag bzw. Verzicht kann grundsätzlich innerhalb eines Jahres erklärt werden.

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