„Gut, dass es uns gibt!“
GdP- Initiativen im PHPR –
Zum einen ging es um die längst überfällige Umsetzung des § 8 des Beamtengesetzes.
In dem Beschluss wird das MI gebeten, in der Polizei sicherzustellen, dass jeder Dienstposten, der mit einem Beamten oder einer Beamtin besetzt ist oder besetzt werden soll, nach sachgerechter Bewertung einem der in den Besoldungsordnungen aufgeführten Ämter zugeordnet wird (Dienstpostenbewertung). Die Dienstpostenbewertung und die Verteilung der bewilligten Planstellen auf die Dienstposten sind für jede Behörde auszuweisen und die zuständigen Personalräte einschließlich der PHPR ist darüber zu informieren. Gleichfalls bittet der PHPR das MI, dass die Dienstpostenbewertung jedem Beamten und jeder Beamtin bekannt gegeben wird.
In dem Beschluss wird das MI gebeten, in der Polizei sicherzustellen, dass jeder Dienstposten, der mit einem Beamten oder einer Beamtin besetzt ist oder besetzt werden soll, nach sachgerechter Bewertung einem der in den Besoldungsordnungen aufgeführten Ämter zugeordnet wird (Dienstpostenbewertung). Die Dienstpostenbewertung und die Verteilung der bewilligten Planstellen auf die Dienstposten sind für jede Behörde auszuweisen und die zuständigen Personalräte einschließlich der PHPR ist darüber zu informieren. Gleichfalls bittet der PHPR das MI, dass die Dienstpostenbewertung jedem Beamten und jeder Beamtin bekannt gegeben wird.
Zum anderen stellt der PHPR fest, dass es sich mit der Umsetzung der Polizeistrukturreform erforderlich macht, in den Polizeidirektionen neue ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu wählen. Das trifft auch auf die Wahl der Schwerbehindertenvertreter zu. Deshalb wurde das MI aufgefordert, auch diese Aufgabe zu lösen.