Tarif 2005
Erster Anlauf für Dienstrechtreform
keine Beteiligung der Länder
Bei den Tarifverhandlungen steht die Reform des öffentlichen Tarifrechts im Mittelpunkt. Schwerpunkte sind eine leistungsorientierte Bezahlung und flexible Arbeitszeiten. Die Länder, die wegen ihrer angespannten Kassenlage die Tarifverträge über das Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie über die Arbeitszeit gekündigt hatten, wollen umfangreiche Öffnungsklauseln festschreiben.
Schwerpunkte für den öffentlichen Dienst
Bei der Tarifverhandlung für den öffentlichen Dienst steht die grundlegende Reform des Tarifrechts im Mittelpunkt. Nach den intensiven Vorgesprächen zeichnen sich folgende Schwerpunkte ab:
ENTGELTTABELLE: Die Unterscheidung von Angestellten und Arbeitern wird aufgegeben. Die neue Entgelttabelle fasst Angestellte und Arbeiter bei Bund und Gemeinden in Ost und West zusammen und weist bei 15 Entgeltgruppen jeweils sechs Erfahrungsstufen aus. Gestrichen werden die bisherigen Lebensaltersstufen und familienbezogene Entgeltbestandteile. Für die neue Einstufung sind maßgeblich die Tätigkeit sowie Berufs-/Erfahrungsjahre.
LEISTUNGSORIENTIERTE BEZAHLUNG: Acht Prozent der Entgeltsumme sind für die Leistungsbezahlung vorgesehen. Die Einführung soll schrittweise erfolgen und 2006 zunächst mit zwei Prozent beginnen. Finanziert werden sollen die Leistungselemente durch auslaufende Besitzstände. Scheidet ein Mitarbeiter aus, werden seine bestehenden Besitzstände dafür verwendet. Auch könnten Teile künftiger Einkommenserhöhungen herangezogen werden.
ARBEITSZEIT: Die Arbeitszeit soll flexibler werden. Vorgesehen sind Arbeitszeitkorridore bis zu 45 Wochenstunden oder tägliche Rahmenzeiten bis zu 12 Stunden. Überstunden fallen erst an, wenn die über die regelmäßige Wochenarbeitszeit hinaus angeordnete Mehrarbeit nicht innerhalb der folgenden Woche ausgeglichen wird. Derzeit liegt bei Bund und Kommunen die Wochenarbeitszeit bei 38,5 Stunden (West) und 40 Stunden (Ost). Die Arbeitgeber wollen längere Arbeitszeiten.
SONDERZAHLUNGEN: Offen ist noch, ob Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zu einer jährlichen Sonderzahlung zusammengeführt werden. Zu verhandeln sind außerdem noch Entgelte für Überstunden und Bereitschaftsdienste sowie Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschläge.
UNKÜNDBARKEIT: Bisher waren Tarifbeschäftigte (Mindestalter 40 Jahre) nach 15 Jahren unkündbar. Die Arbeitgeber möchten dies ändern und die Mindestkündigungsfristen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (vier Wochen bis sieben Monate) übernehmen. Die Gewerkschaften wollen die so genannte Unkündbarkeit nicht ersatzlos aufgeben.
BESITZSTAND: Wer jetzt beschäftigt ist, soll durch die Einführung des neuen Tarifrechts keine Nachteile erleiden.