Wichtige Hinweise für die Absolventen der FH Polizei
Bezügezahlung nach der Versetzung an die Polizeibehörden
GdP, wir setzen uns für alle ein: Gemeinsam, Stark, Sicher
Im Vorfeld der Versetzung an die Behörden wurde – wie Euch bekannt ist – ein Bezügeblatt erstellt, welches über die Personalstellen an die Bezügestelle gesandt wurde.
Das kann jedoch erst dann erfolgen, wenn der Betroffene (also Ihr) den Empfang der Graduierung bzw. des Abschlusszeugnisses bescheinigt und somit seine weitere Verwendung in der Landespolizei zum Ausdruck bringt.
Aus diesem Grund verweist die Fachhochschule im Vorfeld bereits darauf, dass es im ersten Monat „nach“ der Fachhochschule in der Regel zunächst eine Abschlagszahlung geben wird, die nach spätestens 14 Tagen erfolgt.
Die Klarberechnung wird dann im Folgemonat auf den Bezügeblättern ersichtlich sein.
Wir bitten Euch aus diesem Grund zu prüfen, ob die Abschlagszahlung erfolgt. Sollte dies nicht erfolgen, setzt Euch bitte zunächst unmittelbar und schnellstmöglich mit der Bezügestelle in Verbindung. Die Personalstellen der Behörden sind bemüht, dieses Prozedere so schnell wie möglich umzusetzen, um Euch eine ordnungsgemäße Alimentation zu gewähren.
Es ist uns bewusst, dass gerade die „Übergangszeit“ von der Fachhochschule in die Erstverwendungsbehörden für einige von Euch mit Umzügen und Neueinrichtungen verbunden ist und eines erhöhten finanziellen Aufwandes bedarf.
Wir werden uns hier auch weiterhin dafür einsetzen, dass dieser Prozess weiter verbessert und die Zeit bis zum ersten Abschlag optimiert wird.
Der Landesbezirksvorstand
Das kann jedoch erst dann erfolgen, wenn der Betroffene (also Ihr) den Empfang der Graduierung bzw. des Abschlusszeugnisses bescheinigt und somit seine weitere Verwendung in der Landespolizei zum Ausdruck bringt.
Aus diesem Grund verweist die Fachhochschule im Vorfeld bereits darauf, dass es im ersten Monat „nach“ der Fachhochschule in der Regel zunächst eine Abschlagszahlung geben wird, die nach spätestens 14 Tagen erfolgt.
Die Klarberechnung wird dann im Folgemonat auf den Bezügeblättern ersichtlich sein.
Wir bitten Euch aus diesem Grund zu prüfen, ob die Abschlagszahlung erfolgt. Sollte dies nicht erfolgen, setzt Euch bitte zunächst unmittelbar und schnellstmöglich mit der Bezügestelle in Verbindung. Die Personalstellen der Behörden sind bemüht, dieses Prozedere so schnell wie möglich umzusetzen, um Euch eine ordnungsgemäße Alimentation zu gewähren.
Es ist uns bewusst, dass gerade die „Übergangszeit“ von der Fachhochschule in die Erstverwendungsbehörden für einige von Euch mit Umzügen und Neueinrichtungen verbunden ist und eines erhöhten finanziellen Aufwandes bedarf.
Wir werden uns hier auch weiterhin dafür einsetzen, dass dieser Prozess weiter verbessert und die Zeit bis zum ersten Abschlag optimiert wird.
Der Landesbezirksvorstand