Tarif-Info
Mutterschutzzeiten in der VBL
Nachdem die Daten bei der VBL eingegeben und geprüft sind, erhalten Rentenberechtigte eine Neuberechnung ihrer Betriebsrente und ggfls. eine Nachzahlung. Die Versicherten erhalten einen neuen Versicherungsnachweis. Die Einbeziehung der Mutterschutzzeiten erhöht die Anzahl der Umlagemonate, die sich auf die Wartezeit auswirkt. Die Berücksichtigung des zusätzlichen Entgelts kann auch positive Auswirkungen auf die Höhe der Anwartschaft haben, was aber nicht zwingend sein muss.
Die VBL bereitet das Verfahren zur Einbeziehung der Mutterschutzzeiten derzeit vor. Aufgrund der vielen Fälle sind umfangreiche Änderungen im Berechnungsprogramm erforderlich. Durch die zeitlichen Verzögerungen werden den Versicherten und Rentenberechtigten keine Nachteile entstehen. In der Praxis bedeutet das:
Mutterschutzzeiten ab dem 01. Januar 2012 werden automatisch berücksichtigt. Der Arbeitgeber meldet der VBL als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt für diesen Zeitraum das gleiche Entgelt, das während eines Erholungsurlaubs oder während einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zugrunde zu legen wäre. Umlagen und Beiträge sind für Mutterschutzzeiten nicht zu entrichten. Die Versicherten müssen nicht tätig werden.
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