Tarifverhandlungen zum TV LSA, TV Teilzeit und Altersteilzeit-TV Ergänzung zu unserer Info vom 21.10.2011
Damit endet die „Zwangsabsenkung“ definitiv am 31.12.2011.
Alle Beschäftigten, die die freiwillige Absenkung in Anspruch nehmen wollen, sollten jetzt ihre Anträge bei der zuständigen Personalabteilung stellen.
Alle Beschäftigten, die die freiwillige Absenkung in Anspruch nehmen wollen, sollten jetzt ihre Anträge bei der zuständigen Personalabteilung stellen.
Der Kündigungsschutz gilt nach § 5 TV LSA bzw. § 5 Teilzeit - TV LSA bis 31.12.2013 für alle Beschäftigten.
Zentraler Punkt in den nächsten Tarifverhandlungen am 24. November 2011 ist die Forderung der Landesregierung nach Vereinbarung einer Altersteilzeitregelung für die Beschäftigten der Landesverwaltung.
Die Gewerkschaften machten klar, dass sich die Konditionen nicht von denen für die Beamten unterscheiden dürfen. Hierin bestand auch grundsätzliche Einigkeit.
Ver.di hat jedoch deutlich gemacht, dass Altersteilzeit nur als Bestandteil einer Gesamteinigung gesehen wird.
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