Antwort der Landesregierung auf eine große Anfrage der SPD
Die Haltung der Landesregierung zur sogenannten zweigeteilten Laufbahn in der Polizei ist ein Skandal!
Bereits vor 32 Jahren hat die GdP angesichts ständig steigender Anforderungen die Forderung nach höherer Qualifizierung und damit Verbesserung der Bewertung des Polizeidienstes aufgestellt. Diese Auffassung bestätigte das Beratungsunternehmen Kienbaum in zwei Studien. In der letzten Studie wurde 1992 festgestellt,
„dass es für den Polizeidienst geradezu typisch ist, dass aus vordergründig unbedeutenden Vorgängen in Sekundenschnelle Vorgänge entstehen können, deren Bewältigung ein Höchstmass an theoretischem Wissen und praktischem Können sowie sozialer Kompetenz verlangt.“
Die Landesregierung gibt wohl eher mit dem Hinweis auf haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen zu, dass sie im Bereich der Polizei keine Haushaltsmittel für die qualitative Fortentwicklung der Leistungsträger, zur Motivation und Eröffnung beruflicher Perspektiven einsetzen will.
Die Aussage der Landesregierung, dass sich 153 KollegInnen im gehobenen und höheren Dienst seit fünf und mehr Jahren im Eingangsamt ihrer Laufbahn befinden , unterstreicht diese Aussage.
Aufgrund der fehlenden Haushaltsmittel in der Polizei wurden in den vergangenen zwei Jahren nahezu keine Beförderungen im mittleren und gehobenen Dienst vorgenommen.
Die GdP fordert ein klares Bekenntnis zur zweigeteilten Laufbahn in der Polizei und die unverzügliche Leistungsanerkennung durch Beförderungen in den Dienststellen zu realisieren.
Übersicht über die Realisierung der zweigeteilten Laufbahn:
| Prozentsatz Beamter im geh. und höheren Dienst |
Hessen | 100 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Niedersachsen | 88 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Nordrhein-Westfalen | 83 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Rheinland-Pfalz | 74 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Berlin | 59 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Bremen | 58 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Hamburg | 55 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Saarland | 54 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Bayern | 52 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Schleswig-Holstein | 51 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Baden-Württemberg | 48 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Brandenburg | 44 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Sachsen-Anhalt | 40 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Mecklenburg-Vorpommern | 39 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Sachsen | 34 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Thüringen | 29 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
Bundesgrenzschutz | 21 % Beamte im geh. und höheren Dienst |
(Da beim Bundeskriminalamt nur Beamte des gehobenen und höheren Dienstes beschäftigt sind, wurde dieses in der Aufstellung nicht berücksichtigt)
Quelle: GdP-Bundesvorstand, Abteilung IV)