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DGB und GdP informieren

Mitgliederinformation zum Schreiben des Finanzministeriums zur amtsangemessenen Alimentation 2023 in Schleswig-Holstein

Amtsangemessene Alimentation: Post von der Landesregierung

Aktuell erhalten alle Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes Schleswig-Holstein ein auf den Oktober 2023 datiertes Schreiben der Finanzstaatssekretärin zur „Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für das Jahr 2023“. Dieses Schreiben wirft eine Reihe von Fragen auf.

Was schreibt die Landesregierung – und was schreibt sie nicht?

Zentrale Aussagen des Schreibens des Finanzministeriums sind:
  • Die Landesregierung wird auch für das Jahr 2023 eine verfassungsgemäße Alimentation sicherstellen. Dies wird rückwirkend mit dem Anpassungsgesetz nach der aktuell laufenden Tarifrunde erfolgen.
  • Grundlage für die Prüfung der Verfassungskonformität sind die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe. Die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation steht dabei im Fokus.
  • Wie bereits für 2022 wird es auch im Jahr 2023 seitens der Landesregierung keine Gleichbehandlungszusage geben.



Was nicht Inhalt des Schreibens ist:
  • Es gibt weiterhin keine Zusage für eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung.
  • Es wird weder auf die Einrede der Verjährung noch auf die haushaltsnahe Geltendmachung verzichtet.
  • Es werden keine gesetzgeberischen Maßnahmen für 2023 angekündigt.
  • Es bleibt weiterhin offen, mit welchen Maßnahmen die Landesregierung konkret die amtsangemessene Alimentation im Jahr 2023 rückwirkend gewährleisten möchte. Dies wird voraussichtlich erst im Jahr 2024 feststehen.

Die Landesregierung sagt damit den Beamtinnen und Beamten sowie den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern mit dem Schreiben nur das verfassungsrechtlich notwendige Minimum zu.

Zur Sicherung individueller Ansprüche der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind damit weiterhin individuelle Anträge auf amtsangemessene Alimentation erforderlich. Nur so wird es möglich sein, die rückwirkende Gesetzgebung im Jahr 2024 für das Jahr 2023 juristisch überprüfen zu lassen. Entsprechende Ansprüche müssen haushaltsnah geltend gemacht werden.

Was empfehlen der DGB und seine Gewerkschaften?

Der DGB und seine Gewerkschaften haben Anfang Oktober 2023 die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen in Schleswig-Holstein dazu aufgerufen, bis zum 31. Dezember 2023 Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen.
Dies betrifft alle Besoldungsgruppen.
Ein entsprechendes Musterschreiben wurde den Mitgliedern der Gewerkschaften zur Verfügung gestellt bzw. ist über die Gewerkschaften erhältlich. Über die Hintergründe und das Vorgehen informierte eine Mitgliederinformation des DGB vom 5. Oktober 2023. Bei diesem Aufruf bleibt es auch nach dem nun vorliegenden Schreiben.

Es ist mit einer Ablehnung der Anträge zu rechnen. Sollte das Land bis zum Zeitpunkt der Ablehnung keine amtsangemessene Alimentation hergestellt haben, wären im nächsten Schritt ein Widerspruch und anschließend eine Klage vor dem Verwaltungsgericht für jeden einzelnen Betroffenen bzw. jede einzelne Betroffene erforderlich. Mitglieder der Gewerkschaften des DGB haben deshalb die Möglichkeit, parallel zur Einreichung der Anträge einen Antrag auf Rechtsschutz bei ihrer jeweiligen Gewerkschaft zu stellen. Eine Zusage auf Rechtsschutz ist damit nicht verbunden. Ob weitere Schritte notwendig sind, wird sich erst im Jahr 2024 ergeben.

Der DGB und seine Gewerkschaften rufen zu Anträgen auf, um die individuellen Ansprüche ihrer Mitglieder zu wahren. Das weitere Verfahren und die Gewährung von Rechtsschutz stehen unter dem Vorbehalt des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens.

Wie geht es nach den Anträgen weiter?

Die Landesregierung hat ihrerseits die Übertragung des Tarifergebnisses mit der Frage der amtsangemessenen Alimentation verknüpft. Gleichzeitig wurde sowohl vom Ministerpräsidenten als auch zum Verhandlungsauftakt der nun laufenden Tarifrunde für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung offensiv in Frage gestellt. In der nun laufenden Tarif- und Besoldungsrunde wird es damit nicht nur um einen möglichst guten Abschluss gehen, sondern auch um die Frage, ob die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von dem kommenden Tarifabschluss in vollem Umfang profitieren werden.

Umso wichtiger ist es nun, im ersten Schritt statusgruppenübergreifend für einen möglichst guten Tarifabschluss zu kämpfen. Auch Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger können sich an den Aktivitäten der Gewerkschaften zur Tarifrunde beteiligen und ihre Solidarität zum Ausdruck bringen. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft des DGB ist hierfür der erste Schritt.
Zur Mitgliederinformation des DGB als pdf-Datei
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