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PRESSEMITTEILUNG

Innenministerium fördert Engagement des Polizeihilfsfonds mit Zuwendung

Kiel.

Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für im Dienst verletzte Polizeibeamtinnen und –beamte und deren Familien in Not“, kurz „HUPF“, hat aus den Händen von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack den Bescheid über Gewährung einer Zuwendung für das Projekt „Prävention von Gewalt gegen Polizeibeamt:innen“ in Höhe von knapp 6.130 Euro erhalten.

Andreas Breitner, der Vorsitzende des Polizeihilfsfonds, nahm den Förderbescheid im Büro Sütterlin-Waacks entgegen. Anfang November hatte der „HUPF“-Schatzmeister Karl-Hermann Rehr einen entsprechenden Antrag ans Innenministerium gerichtet. Die Zuwendung ist zur Prävention von Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte einzusetzen. Grundlage der Zuwendung ist die Richtlinie über die Förderung der Prävention in Schleswig-Holstein durch den Landespräventionsrat.

„Der Polizeihilfsfonds ist eine großartige Einrichtung. Als Innenministerin und damit oberste Dienstherrin der Landespolizei bin ich froh, dass es diesen karitativen Verein für im Dienst verletzte Polizistinnen und Polizisten gibt und er mit dieser Zuwendung gefördert werden kann“, freute sich Sabine Sütterlin-Waack bei der Übergabe des Bescheides.

Angetan zeigte sich der „HUPF-Vorsitzende“ Andreas Breitner. „Diese Zuwendung hilft dem Hilfsfonds sehr. Ich danke Sabine Sütterlin-Waack und Innenstaatssekretärin Magdalena Finke für ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Bewilligung der Förderung“, sagte Breitner.
Text/Foto: Thomas Gründemann
Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die im Jahr 2001 auf Initiative der Gewerkschaft der Polizei gegründet wurde und es sich seither zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen.
Der Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei hat seit Bestehen in über 270 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -beamten, die bei Einsätzen Opfer von gewalttätigen Angriffen wurden und sich dabei schwere Verletzungen zugezogen hatten, Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden Zuwendungen in Höhe von ca. 260.000 € ausgekehrt. Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei Andreas Breitner: "Wir sind uns darüber im Klaren, dass diese Unterstützung weder eine Verarbeitung der Erlebnisse noch eine Wiedergutmachung darstellen kann. Sie ist aber ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität."
Wurden im Jahr 2019 noch 1.180 Taten registriert, stieg die Zahl 2022 schon auf 1.256. Gegenüber zu 2015 ist dies eine Steigerung von 14 Prozent. Die Zahl der verletzten Beamten ist dabei ebenfalls kontinuierlich gestiegen: 465 Beamtinnen und Beamte wurden 2022 dabei verletzt. Das bedeutet, dass es durchschnittlich 2022 wieder jeden Tag in Schleswig-Holstein mehr als drei Übergriffe gegeben hat.
Der Hilfsfonds arbeitet rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind neben dem Vorsitzenden Breitner, Minister a.D. Dr. Bernd Buchholz, Jörg Hansen (ehemaliger FDP-Landtagsabgeordneter), Uwe Müller, früherer Polizeidirektor im Landespolizeiamt, und Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer der GdP Schleswig-Holstein a.D.
Der Hilfsfonds verfügt über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen, sowie von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängte Bußgelder und Geldstrafen.
Die Kontoverbindung des Hilfs- und Unterstützungsfonds lautet:
PSD Bank Kiel eG
IBAN: DE47 2109 0900 2902 9836 00
BIC: GENODEF1P11

Anschrift:
Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte
und deren Familien in Not e.V.
c/o Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel
Tel. 0173-2095139
hupf-sh@gmx.de
Zur Pressemitteilung als pdf-Datei
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