Die GdP informiert
Klarstellung zu den Verfahren Altersdiskriminierung
Unsere gestrige Information zum Sachstand in dem Gerichtsverfahren "Altersdiskriminierung" ist vielen Kolleginnen und Kollegen nicht verständlich. Deshalb noch einmal eine Klarstellung von Seiten der GdP Schleswig-Holstein.
Die im vergangenen und vorvergangenen Jahr in Schleswig-Holstein eingereichten Klagen in Schleswig sind - zwar im Lichte der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes zu betrachten -, aber eigenständige Verfahren und auf die schleswigholsteinische Gesetzgebung bezogen.
Diese Verfahren werden nach der Leipziger Entscheidung nun neu aufgerufen und unter den Grundsätzen des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichtes bewertet.
Dazu steht eine Stellungnahme des Finanzverwaltungsamtes/Finanzministeriums in Kiel noch aus.
Der Geschäftsführende Landesvorstand erwartet, dass eine Entscheidung zugunsten der Kläger oder ein Verfahrensvorschlag von Seiten des Dienstherrn ergeht, der die festgestellte Altersdiskriminierung in ihren Auswirkungen wieder gutmacht.
In welchem Umfang und in welcher Höhe ist noch festzulegen.
Sobald neue Fakten bekannt werden, werden wir weiter berichten.
Der Geschäftsführende Landesvorstand
Die im vergangenen und vorvergangenen Jahr in Schleswig-Holstein eingereichten Klagen in Schleswig sind - zwar im Lichte der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes zu betrachten -, aber eigenständige Verfahren und auf die schleswigholsteinische Gesetzgebung bezogen.
Diese Verfahren werden nach der Leipziger Entscheidung nun neu aufgerufen und unter den Grundsätzen des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichtes bewertet.
Dazu steht eine Stellungnahme des Finanzverwaltungsamtes/Finanzministeriums in Kiel noch aus.
Der Geschäftsführende Landesvorstand erwartet, dass eine Entscheidung zugunsten der Kläger oder ein Verfahrensvorschlag von Seiten des Dienstherrn ergeht, der die festgestellte Altersdiskriminierung in ihren Auswirkungen wieder gutmacht.
In welchem Umfang und in welcher Höhe ist noch festzulegen.
Sobald neue Fakten bekannt werden, werden wir weiter berichten.
Der Geschäftsführende Landesvorstand
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