Anhörung im Innenausschuss des Landtages
GdP plädiert für spürbare Verbesserungen bei der Polizei
Bei der Aussprache zum Antrag der CDU-Landtagsfraktion „Mehr Polizei für Niedersachsens Sicherheit!“ befürworteten Sascha Göritz (Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes) und Christian Hoffmann (GdP-Pressesprecher) die Auffassung, nach der zusätzliche Einstellungen in Verwaltung und Vollzug nötig sind.
Göritz nahm vor allem Bezug auf die dringend notwendige Erhöhung der Zulagen beim Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Er verdeutlichte dem Ausschuss, zu dem sämtliche innen- und polizeipolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen gehören, dass DuZ-Anhebungen um einige wenige Cent als Zeichen geringer Wertschätzung verstanden würden und forderte eine erhebliche Steigerung. Einschränkungen der Befugnisse von Polizistinnen und Polizisten lehnte der ebenso ab wie die Beschwerdestelle beim Innenministerium.
In ihrer anschließenden Stellungnahme nahm die Vertreterin des BdK mehrfach Bezug auf die GdP-Positionen und unterstütze diese. Die Einlassung des BdK für getrennte Ausbildungen von Schutz- und Kriminalpolizei erteilten die Vertreter von SPD und CDU eine klare Absage. Weitere Berufsvertretungen waren der Einladung zur Anhörung nicht gefolgt.
Göritz nahm vor allem Bezug auf die dringend notwendige Erhöhung der Zulagen beim Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Er verdeutlichte dem Ausschuss, zu dem sämtliche innen- und polizeipolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen gehören, dass DuZ-Anhebungen um einige wenige Cent als Zeichen geringer Wertschätzung verstanden würden und forderte eine erhebliche Steigerung. Einschränkungen der Befugnisse von Polizistinnen und Polizisten lehnte der ebenso ab wie die Beschwerdestelle beim Innenministerium.
In ihrer anschließenden Stellungnahme nahm die Vertreterin des BdK mehrfach Bezug auf die GdP-Positionen und unterstütze diese. Die Einlassung des BdK für getrennte Ausbildungen von Schutz- und Kriminalpolizei erteilten die Vertreter von SPD und CDU eine klare Absage. Weitere Berufsvertretungen waren der Einladung zur Anhörung nicht gefolgt.