Landesjournal Niedersachsen April 2011 -
50 JAHRE PERSONALVERTRETUNGSRECHT:
Grund zum Feiern, Grund zum Nachdenken, Grund weiter zuzupacken
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Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen (Foto: Archiv) | Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 01. April 1961 trat das Nds. Personalvertretungsgesetz (NPersVG) in Kraft. Damit wurde auch in Niedersachsen eine rechtsverbindliche Regelung bei Beteiligungstatbeständen getroffen, die die Organisation, die Belange der Belegschaft oder Einzelner betrifft. Ein damals lange geforderter Schritt der GdP. Gäbe es Personalvertretungen nicht, so müssten sie sofort erfunden werden. Ohne eine kritische, konstruktive Vertretungsarbeit, hätte sich die Polizei in den letzten Jahrzehnten nicht weiterentwickelt und die Beschäftigten wären einer etwaigen Willkür von Entscheidungen hoffnungslos ausgeliefert. Seit 1961 stellt die GdP die Vorsitzenden des Polizeihauptpersonalrates sowie in allen Bezirkspersonalräten und fast allen örtlichen Personalvertretungen. Dieses Vertrauen ist Verpflichtung, zeigt aber auch die Professionalität und das Engagement der GdP-Personalvertreterinnen und -vertreter, welches sich aus konsequenter Fortbildung sowie dem nicht wegzudenkenden guten Zusammenspiel zwischen Personalrat und GdP ergibt. Personalrat und GdP sind zwei Seiten einer Medaille, nicht voneinander trennbar und unverzichtbar, wenn es um die Belange der Kollegenschaft geht. | ||
Erfolgreiche Gewerkschafts- und Personalvertretungsarbeit lässt sich eben nicht von fernen Zentralen aus gestalten, sondern geschieht in erster Linie vor Ort. Hunderte ehrenamtlicher Gewerkschafter, Arbeiter, Angestellte, Beamtinnen und -beamte aus Polizeivollzug und -verwaltung, sind im ganzen Land täglich für ihre Kolleginnen und Kollegen aktiv. Nur wenn hier zusammengestanden wird, bewegen sich die Dinge zum Besseren - das ist das tragende Grundgefühl der GdP. Und diejenigen, die täglich die Hilfe und Unterstützung von Personalräten benötigen, können ein Lied davon singen.
Auch wenn es mitunter Jahre dauern kann, bis ein Ziel durchgesetzt ist, oder man den Eindruck hat, dass sich vieles verschlechtert, ist entscheidend, dass nicht locker gelassen wird. Die Rahmenbedingungen für die Polizei haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert – nicht zuletzt wegen der Sanierungsvorgaben der öffentlichen Haushalte. Vielfältige Modernisierungsprojekte und Reformen wurden von den Regierungen positiv verkauft und sollten den Veränderungen Rechnung tragen. Entbürokratisierung und Effizienz des Verwaltungshandelns wurden als Ziele formuliert. Begriffe wie „Konzern“ und „Humankapital“, "Kennzahlen", "Benchmarking", "Unternehmenserfolg" auch für die Polizeiorganisation und ihre Beschäftigten wurden eingesetzt. Nicht alles, so sehen wir heute in vielen Bereichen, ist jedoch sinnvoll bzw. akzeptabel. Forderungen und Vorstellungen prallen durchaus aufeinander. In solchen „Reform-Zeiten“ gewinnt die Mitbestimmung naturgemäß an Bedeutung, den Personalräten kommt eine noch wichtigere Rolle zu und sie sind besonders gefordert.
Festzustellen ist aber leider auch, dass Mitbestimmung abgebaut wird oder werden soll und Beteiligung nicht immer und überall beachtet wird. Hier muss die GdP aufpassen, dass die jahrelang erstrittenen Beteiligungstatbestände nicht ausgehöhlt werden. Die Politik sowie das Polizeimanagement sind gefordert, Partizipation auf Augenhöhe zu gewährleisten, auch wenn dies in vielen Bereichen durchaus gut funktioniert.
Festveranstaltung am 01.04.2011
Aufgrund des 50-jährigen Bestehens des NPersVG und des, der GdP seitdem übertragenden Vertrauens, führt die GdP am Freitag, 01. April 2011 in den derzeit noch bestehenden Räumen der Polizeigeschichtlichen Sammlung in Hannover eine Festveranstaltung durch. Eingeladen sind der Ministerpräsident, der Innenminister, die LPPBK-Führung, alle Polizeipräsidenten/-in, -vizepräsidenten, Abteilungsleiter/-innen, Vertreter/-innen aus der Politik und den Einzelgewerkschaften und des DGB, PI-Leiter/-innen und vergleichbare Vertreter/-innen aus den Behörden und Einrichtungen, alle noch lebenden Mitglieder des PHPR, Vertreter/-innen der Bezirks- und örtlichen Personalvertretungen aus dem Beamten- und Tarifbereich sowie der GdP-Landesvorstand und Kolleginnen und Kollegen aus der Belegschaft.
Als Hauptredner konnte der Vorsitzende des Konzernbetriebsrates von Volkswagen, Kollege Bernd Osterloh, gewonnen werden, der in seinem Referat auf das Thema „Notwendigkeit und Ausbau von Mitbestimmung und Beschäftigtenbeteiligung“ eingehen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die GdP ist “Eine Für Alle“. Sie ist aber nur so stark, wie sie Mitglieder hat. Die Mitgliedszahlen sind derzeit wieder ansteigend, das ist sehr erfreulich. Um aber noch stärker die Interessen vertreten zu können, appelliere ich im Namen der GdP Niedersachsen, nun an diejenigen, die es noch nicht sind, auch Mitglied zu werden. Das OVG-Urteil zu Bereitschaftszeiten, die starke Rechtsschutzgewährung z. B. bei den Ungerechtigkeiten des DP-Konzeptes, der akzeptable Abschluss der Tarifverhandlungen und nicht zuletzt eine gute Personalvertretungsarbeit sind nur einige Punkte, die dafür sprechen, Mitglied der starken Solidargemeinschaft GdP zu sein.
Die GdP hat mit der Unterstützung der Personalräte und der sich dort engagierenden Kolleginnen und Kollegen viel erreicht.
Wir werden auch zukünftig wie in den 62 Jahren seit der Gründung der GdP und so, wie in den abgelaufenen 50 Jahren in den Personalvertretungen, mit der starken Unterstützung der Kollegenschaft diese Erfolgsgeschichte fortsetzen.
Euer Dietmar Schilff
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