Neues Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
GdP begrüßt zügige Einbringung und zeitnahe Abstimmung
„Seit fünf Jahren ist eine neue Rechtsgrundlage nicht zustande gekommen. Die Sicherheitslage in Niedersachsen zeigt, dass die Polizei ihre Aufgaben auch nach der alten Rechtsnorm kompetent bearbeitet. Dennoch benötigt unter anderem die Polizei klare sowie rechtssichere Handlungsanweisungen, um auf die veränderte Sicherheitslage reagieren können“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff.
Die GdP wird sich intensiv mit dem Reformgesetz zur Änderung des Nds. SOG auseinandersetzen und bei der Anhörung im Innenausschuss detailliert Stellung beziehen. Nach der heutigen Vorstellung eines zwischen SPD und CDU abgestimmten Eckpunktepapier kann aber schon vorab folgendes gesagt werden:
1. Die Bekämpfung terroristischer Straftaten sowie der Organisierten Kriminalität muss oberste Priorität haben. Hierzu sind auch Maßnahmen erforderlich, die vor ein paar Jahren nicht erforderlich waren. Daher sind klare gesetzliche Regelungen erforderlich, z.B. die angedachten Meldeauflagen, Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote und für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung.
2. Die angedachten neuen Regelungen für einen Durchsetzungsgewahrsam sowie die Gewahrsamsdauer für einen Unterbindungsgewahrsam von bis zu 74 Tagen mit Richtervorbehalt müssen den grundgesetzlichen Vorgaben entsprechen und verfassungsrechtlichen Überprüfungen standhalten.
3. Der zielgerichtete Einsatz von offener Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume erscheint zielführend, auch wenn klar sein muss, dass auch dadurch keine hundertprozentige Sicherheit hergestellt werden kann.
4. Die Einführung einer klaren Rechtsnorm zur Nutzung von sog. Bodycams zum besseren Schutz der Polizei ist aus Sicht der GdP ausgesprochen begrüßenswert. Der Forderung der GdP nach Einsatz der Bodycams inklusive Tonaufnahme kommt die Politik nunmehr nach.
Die GdP wird sich intensiv mit dem Reformgesetz zur Änderung des Nds. SOG auseinandersetzen und bei der Anhörung im Innenausschuss detailliert Stellung beziehen. Nach der heutigen Vorstellung eines zwischen SPD und CDU abgestimmten Eckpunktepapier kann aber schon vorab folgendes gesagt werden:
1. Die Bekämpfung terroristischer Straftaten sowie der Organisierten Kriminalität muss oberste Priorität haben. Hierzu sind auch Maßnahmen erforderlich, die vor ein paar Jahren nicht erforderlich waren. Daher sind klare gesetzliche Regelungen erforderlich, z.B. die angedachten Meldeauflagen, Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote und für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung.
2. Die angedachten neuen Regelungen für einen Durchsetzungsgewahrsam sowie die Gewahrsamsdauer für einen Unterbindungsgewahrsam von bis zu 74 Tagen mit Richtervorbehalt müssen den grundgesetzlichen Vorgaben entsprechen und verfassungsrechtlichen Überprüfungen standhalten.
3. Der zielgerichtete Einsatz von offener Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume erscheint zielführend, auch wenn klar sein muss, dass auch dadurch keine hundertprozentige Sicherheit hergestellt werden kann.
4. Die Einführung einer klaren Rechtsnorm zur Nutzung von sog. Bodycams zum besseren Schutz der Polizei ist aus Sicht der GdP ausgesprochen begrüßenswert. Der Forderung der GdP nach Einsatz der Bodycams inklusive Tonaufnahme kommt die Politik nunmehr nach.