GdP-News vom 04.01.2019
Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen: Ausschlussfrist bereits bestehender Vollstreckungstitel beachten
Der neue § 83 a Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) sieht vor, dass Kolleginnen und Kollegen, die im Dienst oder außerhalb des Dienstes wegen ihrer Eigenschaft als Polizisten durch gewalttätige Angriffe verletzt werden, und das ihnen gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeld nicht vollstrecken können, dieses vom Dienstherrn ausgeglichen bekommen. Dieser kann dann Rückgriff bei den Tätern nehmen.
Für bereits erlangte Vollstreckungstitel, die nicht älter als drei Jahre sind, kann der Antrag auf Erfüllungsübernahme innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten ab dem 01.01.2019 gestellt werden.
Für bereits erlangte Vollstreckungstitel, die nicht älter als drei Jahre sind, kann der Antrag auf Erfüllungsübernahme innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten ab dem 01.01.2019 gestellt werden.
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