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Schutzpolizisten trafen sich in Erfurt

Erfurt.

Die Mitglieder des Fachausschusses Schutzpolizei der GdP Thüringen trafen sich am 23. Mai 2006 zu einer turnusmäßigen Sitzung. Erstmals dabei war auch der stellv. Landesvorsitzende der GdP, Edgar Große, der nach der Neuverteilung der Aufgaben des geschäftsführenden Landesvorstandes nun für den Fachausschuss Schutzpolizei zuständig ist.

Die Ausschussmitglieder nutzten die Gelegenheit zu einem regen und umfassenden Gedankenaustausch zu einer Vielzahl von Themen, die für die Polizei im Allgemeinen und die Schutzpolizisten im Besondern von Interesse sind. Intensiv wurde das Tarifergebnis für die Arbeiter und Angestellten und mögliche Auswirkungen für die Beamten diskutiert. Die Teilnehmer forderten die Übertragung des Tarifergebnisses auch auf den Beamtenbereich. Dies gelte insbesondere für die nun fällige Rücknahme der 42-Stunden-Woche für die Beamten.

Das Land könne nicht einer Beibehaltung der 40-Stunden-Woche für seine Tarifbeschäftigten zulassen und gleichzeitig seine Beamten 42 Stunden arbeiten lassen, dies sei ungerecht. Es gebe ohnehin in der Beamtenschaft immer noch große Diskussionen über die Verlängerung und über die reduzierte Arbeitszeit für Beamte mit Kindern unter 18 Jahren. Auch das wird nach wie vor als ungerecht empfunden.

Breiten Raum nahm auch das Thema OPTOPOL ein. Das Innenministerium habe zwar Arbeitsgruppen berufen, die an Detailfragen des Projektes arbeiteten. Eine breite Einbeziehung der Beschäftigten der Polizei in das Projekt finde aber nach wie vor nicht statt. Der Minister habe zwar mehrfach zugesagt, dass die Beschäftigten beteiligt würden, die Praxis sehe aber anders aus. Kritik gab es an der Haltung des Ministers, man müsse im Projekt erstmal etwas erarbeiten, über das man dann diskutieren könne. So etwas habe in der Polizei noch nie funktioniert. Wenn sich das Ministerium erstmal eine Meinung gebildet habe, dann sei sie auch durch noch so gute Argumente nicht mehr zu erschüttern. Die Teilnehmer forderten deshalb erneut eine breite Einbeziehung der Beschäftigten der Thüringer Polizei.

Laut Aussagen des Ministers seien die Schutzpolizeiinspektionen von OPTOPOL nicht betroffen, indirekt habe das Projekt aber Auswirkungen auf alle Bereiche der Thüringer Polizei. Mit dem Projekt sei auch eine Sollstellenneuberechnung der Polizeiinspektionen verbunden und Personalverschiebungen deshalb wahrscheinlich. Die Auflösung von Führungsdienststellen und die Freisetzung von Personal aus diesen Dienststellen führe automatisch zu der Frage, wie den das Personal in die anderen Dienststellen einzugliedern sei. Viele Beamte fürchteten um ihre derzeitigen Dienstposten, die sie nach ihrer Meinung an höher dotierte Beamte aus den Polizeidirektionen verlieren könnten.

Durch mehrere Teilnehmer wurde angezweifelt, dass OPTOPOL wie vom Innenminister kürzlich in einem Interview angekündigt, zu mehr Grün auf der Straße führen werde. OPTOPOL stelle lediglich eine Anpassung alter Strukturen an die heutigen Personalzahlen dar. Die bisherigen Strukturen seien auf rund 7.100 Polizeibeamtinnen und –beamte ausgelegt. Es gebe aber nur noch rund 6.500 Polizisten.

OPTOPOL werde also in erster Linie dazu führen, dass alle Polizeidienststellen nach reduzierten Sollzahlen wieder über fast 100 % ihres geplanten Personalbestandes verfügen könnten. Dies geschehe aber dadurch, dass man das heutige Ist zum neuen Soll macht. Damit sei aber nicht mehr grün auf die Straße zu bringen.

Breiten Raum nahm das Thema Arbeitszeitnachweis ein. Das Innenministerium habe im vergangenen Jahr alle elektronischen Arbeitszeiterfassungsprogramme in der Thüringer Polizei verboten, da es sich dabei meist um „selbst gestrickte“ Programme gehandelt habe, die weder geprüft noch genehmigt worden seien. Ausnahmen gebe es lediglich für zwei Programme für den Schichtdienst in Nordhausen und Gera. Alle anderen Beamten müssten ihre Arbeitszeitnachweise von Hand führen. Zusätzlich erschwert werde die Stundenberechnung durch die Einführung der 42-Stunden-Woche, weil dadurch ständig mit Stundenbruchteilen gerechnet werden müsse, was die Fehlerquote erhöhe. Hinzu kämen ständig neue Anweisungen aus dem Innenministerium oder den Polizeidirektionen. Das führe zur ständigen nachträglichen Korrektur der Arbeitszeitnachweise. Dies wiederum habe Verzögerungen bei der Berechnung des Dienstes zu ungünstigen Zeiten (DuZ) zur Folge, was zur Verzögerung der Zahlung der entsprechenden Zulagen führe.

Die Schutzpolizisten leisteten zwar Tag für Tag ihren Dienst, müssten aber teilweise monatelang auf die Zahlung der entsprechenden Zulagen warten. Der Fachausschuss Schutzpolizei fordert deshalb die sofortige Einführung eines zugelassen Arbeitszeiterfassungsprogramms, das gleichzeitig die Grundlage für alle Zulagen bilden soll. Man müsse dazu das Rad in Thüringen nicht neu erfinden, sondern könne sich der Erfahrung anderer Bundesländer bedienen. Die Einführung eines solchen Programms dürfe nicht an den Kosten scheitern, die durch seine Einführung möglicherweise entstünden. Die jetzige zeitaufwändige manuelle Erfassung mit den entsprechenden Prüfungen verursachten im Endeffekt mehr Kosten, als durch die Einführung eines neuen Programms entstünden. Spötter behaupteten schon, die Landesregierung habe die Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden erhöht, damit die Polizisten genügend Zeit hätten ihre Arbeitszeitnachweise manuell zu führen.
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