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Info 25/2012

Alle Vorwürfe waren haltlos!

Einstellung der Verfahren wegen erwiesener Unschuld

Erfurt.

Fast auf den Tag genau vor einem Jahr, mussten wir über Durchsuchungen in unserer Landes- und Bundesgeschäftsstelle sowie in anderen Büro- und Privaträumen berichten. Ein Strafverfahren richtete sich gegen unsere Gewerkschaftssekretärin, drei gegen den Landesvorsitzenden der GdP Thüringen und damit nicht zuletzt gegen unsere Organisation. Bei zwei Anzeigen ist uns der Anzeigenerstatter bekannt, der wider besseres Wissen als Zeuge Aussagen tätigte, die sich nunmehr allesamt als haltlos erwiesen haben. Einschließlich der „anonym“ bei der Staatsanwaltschaft aufgegebenen Anzeige, wurden alle drei Verfahren nach § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld eingestellt.

Wie wir bereits damals berichteten, war das Strafverfahren der letzte Versuch einer Hand voll namentlich bekannter Aktionäre, um ihr demokratisch nicht durchsetzbares Ziel doch noch zu erreichen. Mit der Akteneinsicht fanden sich alle, bis dahin als Urheber der Verfahren nur in Verdacht stehenden Personen, als vermeintliche Zeugen wieder!

Einige davon hatten sich auch im Hauptpersonalrat der Thüringer Polizei schon von der GdP entfernt und versuchten, durch Anträge zur Aufhebung der Freistellung des Landesvorsitzenden der GdP, seinen Rücktritt zu erzielen.
In den Folgewochen wird sich die GdP Thüringen nun mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beschäftigen. Dennoch werden viele Wunden und das persönliche Leid, das den Betroffenen und ihren Familien zugefügt wurde, nicht wieder gut zu machen sein. Der geschäftsführende Landesvorstand fordert die Verursacher dieser bösen Intrige auf, für ihr gewerkschaftsschädigendes Verhalten hinsichtlich ihrer Zukunft in der GdP selbst die Konsequenzen zu ziehen!
Sollbruchstellen haben in einer Gewerkschaft der Polizei nichts verloren!

Der geschäftsführende Landesvorstand

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