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Info 14/2015

GdP Thüringen begrüßt Haltung von Gabriel zur Vorratsdatenspeicherung

Erfurt.

SPD-Bundesvorsitzender Sigmar Gabriel setzte sich in einem Interview des Deutschlandfunks für die Vorratsdatenspeicherung ein. Dieses wird ausdrücklich durch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt. Die GdP fordert nun die Landesregierung in Thüringen auf, ebenfalls eine klare Position zur Vorratsdatenspeicherung zu beziehen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) empfiehlt dringend, Lehren aus den Terrorakten in Frankreich und Dänemark zu ziehen. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: "Nach den derzeitigen Erkenntnissen sind die Taten durch das Terrornetzwerk Al-Kaida beauftragt und von Terror-Gruppierungen aus dem Jemen finanziert worden. Wenn das zutrifft, dass die Mitglieder der Terrorzelle Befehle und Anweisungen aus dem Ausland erhalten haben, dann müssen diese Kommunikationswege kontrollierbar und im Nachhinein polizeilich auch auswertbar sein. Das gleiche gilt für die Geldbewegungen, die notwendig waren, Waffen und Sprengstoff zu kaufen."
Die Polizei muss personell und rechtlich gut aufgestellt sein. Terrorabwehr ist keine Aufgabe, die mit knappsten personellen und rechtlichen Ressourcen erfolgreich sein kann. Die Einführung einer verfassungskonformen Speicherung von Telekommunikationsdaten ist ebenso wenig politischer Aktionismus, wie die dringend notwendige Schaffung einer besseren Überprüfbarkeit von Finanzströmen.
Immer mehr Kriminalität spielt sich im Internet ab. Wie die GdP-Mitgliederzeitschrift DEUTSCHE POLIZEI (DP) im September 2014 berichtete, sind im Jahr 2013 bundesweit 257.500 Fälle in der Rubrik Tatmittel Internet von der Polizei erfasst worden und damit rund zwölf Prozent mehr als noch 2012, als 229.400 Fälle registriert wurden. Zwar handelt es sich mit etwa 181.000 Fällen überwiegend um Betrugsdelikte, doch seien die Fälle der Verbreitung pornografischer Schriften über das Internet von mehr als 5.000 in 2012 auf fast 6.600 im Jahr 2013 (plus 31 Prozent) massiv gestiegen. Wird beispielsweise kinderpornografisches Bildmaterial entdeckt, wird umgehend von Politik und Öffentlichkeit die rückhaltlose Aufklärung gefordert. In diesem Zusammenhang ist die Bekämpfung der Internetkriminalität ohne die Vorratsdatenspeicherung kaum denkbar. Der Handlungsdruck ist in der Praxis nach wie vor groß. So berichtete die Thüringer Allgemeine am 11.03.2015 von Problemen der Polizei im Kampf gegen Internetkriminalität.


Die Thüringer Landesregierung wird hiermit aufgefordert, sich klar für die Vorratsdatenspeicherung auszusprechen. Es muss möglich sein, in Fällen schwerer Kriminalität zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Thüringen, die bei privaten Telefondienstleistern vorliegenden Daten der Polizei zugänglich zu machen.


Euer Landesvorstand


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