Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15.06.2006 folgende Presserklärung veröffentlicht:
Auf den Zuschuss haben auch diejenigen Beamten einen Anspruch, die die laufbahnrechtlichen Anforderungen überwiegend im ehemaligen Bundesgebiet erfüllt haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Zwar müssen sämtliche Befähigungsvoraussetzungen bei ortsbezogener Betrachtung im ehemaligen Bundesgebiet erworben worden sein. Allerdings ist es nicht erforderlich, dass die fachbezogene Ausbildung und die Prüfung ausschließlich im bisherigen Bundesgebiet absolviert wurden. Im Einzelfall kann es ausreichen, dass der Beamte die Ausbildung und Prüfung zu gleichen Anteilen im bisherigen Bundesgebiet und im Beitrittsgebiet durchgeführt hat.
BVerwG 2 C
Der Vorstand