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Zu Mobbingverfahren, DP 2/06

von M. Scharmann

Erfurt.

Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist der Artikel von Herrn Mörke zur Kenntnis gelangt. Über diesen Kommentar bin ich sehr verwundert und eine gewisse Empörung empfinde ich auch.

Man muss anmerken, zum Glück gibt es eine Gewaltenteilung und jeder hat im Staats- und Verfassungsrecht gelernt, die Rechtsprechung ist den Richtern anvertraut – die entscheiden über den Wahrheitsgehalt einer Aussage! Manchmal ist es nützlich, dass sich die Wahrheit nicht am Dienstrang oder am Amt manifestiert! Wenn das jemandem nicht passt, braucht man nicht gleich „zu Zündeln“. Wo ist die so hochgelobte Objektivität in diesem Artikel? Meine ehemalige Chefin hatte sicherlich Defizite, aber sie war kein Monster.

Bei aller Gekränktheit, weil man mit dem Ausgang des Verfahrens nicht einverstanden ist, sollte man den Anstand nicht vergessen und nach Ursachen forschen. Ich habe den Eindruck, bestimmte Personen in Saalfeld haben sich von ihren eigenen Prinzipien entfernt, einordnen kann man das nicht mehr.
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