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Antrag besser sofort stellen

Erfurt.

Erfurt (eg) Wie bereits mehrfach berichtet hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auch die Mindestversorgung als berechnet bezeichnet. Dadurch könnten Polizeibeamte im Ruhestand zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr unter Umständen eine höhere Pension bekommen. Die Versorgungsstelle geht jedoch davon aus, dass die rechtskräftigen Bescheide höchstens für die Zukunft geändert werden können. Deshalb empfiehlt die GdP allen Betroffenen, so schnell als möglich einen Antrag zu stellen.

Die GdP ist bisher davon ausgegangen, dass es ausreicht, im Laufe des Jahres einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ausgangspunkt für diese Überlegung ist die Tatsache, dass es für Besoldungs- und Versorgungsansprüche eine dreijährige Verjährungsfrist gibt.

Bei einem Gespräch mit dem Leiter der Zentralen Gehaltsstelle (ZG), die gleichzeitig auch die Versorgungsstelle ist, wurde jetzt bekannt, dass die ZG zu diesem Thema eine andere Haltung hat. Dort geht man davon aus, dass alle Versorgungsbescheide, die nicht innerhalb der Frist die im Versorgungsbescheid genannt ist, angegriffen wurden, bestandskräftig sind. Diese Versorgungsbescheide könnten nach Auffassung der ZG rückwirkend auch nicht mehr geändert werden, sonder nur für die Zukunft.

Nach dieser Aussage wurden umgehend alle Anträge, die bei den Kreisgruppen vorhanden waren an die ZG weitergeleitet. Inzwischen hat die GdP einem Kollegen Rechtsschutz gewährt, der in Thüringen stellvertretend für allen Betroffenen die Auffassung des Finanzministeriums und der ZG rechtlich prüfen lässt. Er wird nach Ablehnung des Widerspruchs vor dem Verwaltungsgericht Weimar klagen.

In dieser Klage wird auch zu klären sein, ob die höhere Versorgungsansprüche bestehen und ob sie für drei Jahre rückwirkend oder ab Datum der Antragstellung bestehen. Für den Fall, dass Ansprüche nur für die Zukunft entstehen hier noch mal der Hinweis: Wer noch keinen Antrag gestellt hat, bitte umgehend mit der Kreisgruppe in Verbindung setzen und Antrag stellen. DP berichtet weiter.
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