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GdP und DPolG gemeinsam:

Wieder Ermittlungen gegen Gewerkschafter!

Personalratsmitglieder und Gewerkschaftsfunktionäre erneut im Fokus!

Erfurt.

Abermals richten sich Verfahren gegen langjährige ÖPR- Mitglieder.

Im ersten neuen Fall ist ein Funktionär aus Saalfeld betroffen, den eine polizeiimmanente Geschichte ereilte. Nach dem Betreten einer Wohnung durch die Polizei haben dem Wohnungsinhaber nach seinen Angaben 100,- Euro gefehlt. Während die zuständige Ermittlerin keinen Anfangsverdacht für eine Straftat des Polizeibeamten sah, fand sich doch noch ein Vorgesetzter, der mit dem betreffenden Beamten seit Jahren einen „Igel zu kämmen“ hatte.

Der Minister gab doch aber auf, dass die überzogene Suche nach Vorwerfbarem gegen Polizeibeamte auf ein gesundes Maß zu bringen ist!?

Dies sollte für alle gelten, gerade vor dem Hintergrund der letzten Skandale um die internen Ermittlungen gegen Polizeibeamte. Auch dem letzten Vorgesetzten müsste doch zwischen-zeitlich klar sein, dass insbesondere die Vorwürfe gegen Personalvertreter und Gewerkschaftsfunktionäre in der Öffentlichkeit, bei der Politik, beim Landesdatenschützer und den Berufsvertretungen in einem besonderen Fokus stehen.


Herr Minister, wir fordern Sie hiermit auf, Vorgesetzte, die das immer noch nicht begriffen haben, aus ihrem Spannungsfeld zu nehmen!

Der Zweite bekannt gewordene Fall richtet sich gegen den GdP-Kreisgruppenvorsitzenden der Aus- und Fortbildungsstätte Meiningen, der zugleich dem örtlichen Personalrat angehört. Ein bereits dagewesener Vorwurf gegen einen anderen Dozenten, „eine Lösungsskizze vor der Klausur übergeben zu haben“, soll nun ein weiteres Mal herhalten. Die Begründung, dass eine Lehrgangsklasse überdurchschnittlich gut abgeschlossen habe, verbindet man mit einer Erkenntnis vom Hörensagen, über privat bestehende Kontakte. Als Beweis trägt man erneut vor, das persönliche E-Mail-Postfach auf dem dienstlichen Rechner gesichtet zu haben. Die ausreichende Beweislast zur Eröffnung des Verfahrens begründet man damit, dass sich der Dozent die Lösungsskizze auf sein privates E-Mail-Postfach versendet hat. Möglicherweise wollte er aber auch zu Hause nur Klausuren korrigieren, wie das alle Lehrer tun.

Anders als die Berufsvertretungen der Thüringer Polizei sieht die Polizeiführung auch die persönlichen E-Mails als Eigentum des Dienstherrn an. Man leitet daraus die Ermächtigung ab, zu jederzeit und Stunde sichten zu dürfen, was sich die 7000 Polizeibeschäftigten des Freistaates Thüringen denn so für E-Mails zusenden. Der Dienstherr denkt also weder daran, dass so gewonnene Erkenntnisse einem Verwertungsverbot unterliegen könnten, noch daran, dass die Zusendung eines Arbeitsmaterials vom dienstlichen zum privaten Rechner nicht automatisch den Beweis dafür erbringt, ein Dienstgeheimnis verraten zu haben.

Doch wir können stolz auf erste Erfolge sein! Immerhin hat man den Beamten nicht gleich mit einem richterlichen Beschluss überzogen und seine dienstlichen und privaten Räume „umgekrempelt“. Inwieweit seine unmittelbar zuvor erfolgte Teilnahme an einem Arbeitsgespräch der Landtagsabgeordneten Martina Renner (Die Linke) über die Probleme der Fortbildungsstätte Meiningen mit den Vorwürfen zusammen hängen könnte, überlassen wir der Bewertung des Lesers.
    Die Landesvorstände

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