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Info 28/2014

Beitragsanpassung

Erfurt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind nicht nur die tagespolitischen Ereignisse, die uns beschäftigen, sondern manchmal auch Dinge in eigner Sache. Fast wöchentlich erreichen uns Fragen zur Beitragszahlung bei der Gewerkschaft der Polizei Thüringen.


Beitragsanpassung für Senioren, Rentner und junge Mütter und Väter
Besonders unsere Senioren treten an uns heran, denn ihre Bezüge unterscheiden sich gravierend von denen eines im Dienst- oder Arbeitsprozess stehenden Mitgliedes. SeniorenInnen und RentnerInnen bezahlen bei der GdP einen verminderten Beitrag. Wichtig ist, dass der GdP mitgeteilt wird, wann jemand in den Ruhestand versetzt wird oder in Rente geht. Nach der vom Gesetzgeber festgelegten Staffelung der „Rente mit 67“ oder „Rente nach 45 beitragspflichtigen Jahren“ sind das Renteneintrittsalter bzw. der Tag der Pensionierung sehr variabel.
Also liebe jetzige und zukünftige SeniorenInnen – habt keine Scheu und meldet Euch bei Eurem Vertrauensmann, bei der Kreisgruppe oder hier in der Geschäftsstelle.

Genauso verfahren wir bei unseren jungen Kolleginnen, die in Mutterschaftsurlaub gehen oder die Elternzeit genießen können. Und es sind nicht nur junge Mütter, die sich in Elternzeit befinden, sondern zunehmen auch die jungen Väter. Bei ihnen kann der Beitrag für die Dauer der Elternzeit – also befristet - auf einen Betrag von 63% reduziert werden.
Gleiches gilt für Kolleginnen und Kollegen, die sich in Teilzeitbeschäftigung befinden. Auch sie dürfen auf einen entsprechend ihrer Stundenzahl für die Dauer der Teilzeitbeschäftigung reduzierten Beitrag vertrauen.
Das A und O ist, dass über die Kreisgruppen – oder direkt die Geschäftsstelle - darüber informiert wird.

Beitragsanpassungen nach Tarifabschluss
Es gibt ja nicht nur Beitragsreduzierungen, sondern auch Beitragserhöhungen.
Beitragserhöhungen erfolgen, je nach Tarifergebnis der jeweiligen Tarifverhandlungen. Der zurückliegende Tarifkampf fand 2013 statt und es wurde ein Tarifvertrag zwischen den Öffentlichen Dienst-Gewerkschaften und dem Arbeitgeber mit einer Laufzeit von 2 Jahren ausgehandelt.

Je nach dem Abschluss des Tarifvertrages erfolgt eine Erhöhung des Gehaltes bzw. der Dienstbezüge und somit auch des Gewerkschaftsbeitrages. Da die Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich in Thüringen zeitversetzt erfolgte, erhielten die Beamtinnen und Beamten erst im August die letzte Zahlungserhöhung. Die Angleichung des Beitrages bei der GdP erfolgte zum 01.10.2014 – also im 4. Quartal 2014. Damit erklärt sich auch für unsere Beamtinnen und Beamten, warum ihr Beitrag für die Monate Oktober, November, Dezember 2014 um 2,75 % erhöht wurde. Gleiches gilt für die Pensionäre.

Da der derzeitig gültige Tarifvertrag eine Laufzeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2014 hat, treten wir im Jahr 2015 wieder in einen Tarifkampf ein. Die Öffentlichen-Dienst-Gewerkschaften und somit auch die GdP sind bestrebt das beste Ergebnis für unsere Mitglieder zu erkämpfen.

Beitragsanpassung bei Beförderungen
Ja, und Beitragserhöhungen erfolgen natürlich auch nach Beförderungen, also dann, wenn sich die Dienstbezüge vermehren, wird der Beitrag bei der GdP angepasst.
Anwärter bezahlen einen sehr geringen Beitrag, der dann mit Antritt des ersten Amtes in den Reihen der Thüringer Landespolizei angeglichen wird.

Noch zu erwähnen sei, dass die GdP im Vergleich zu andren Gewerkschaften im Dachverband des DGB recht moderate Beiträge aufzeigt.

Euer Landesvorstand

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