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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit

Die GdP Thüringen begrüßt Beleidigungsverurteilung wegen Pullover Aufschrift „FCK BFE“

Erfurt.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Presseveröffentlichung am 15.01.2021 die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung erklärt. Im Beschluss vom 08.12.2020 mit Az.: 1 BvR 842/19 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass der Schriftzug „FCK BFE“ strafrechtlich zu bewerten und zu verurteilen war. Die GdP Thüringen begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund des Zurschaustellens eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK BFE“ („Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“), welche zu einer Geld-strafe von 15 Tagessätzen führte.

Nach den Feststellungen der Strafgerichte gehört der Beschwerdeführer der „linken Szene“ an und hatte in diesem Zusammenhang verschiedene Auseinandersetzungen mit der örtlichen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Polizei. Im Rahmen eines Strafverfahrens demonstrierte er vor einem Gerichtsgebäude, wo ihm bewusst war, dass Mitglieder der örtlichen BFE vor Ort anwesend sein würden.

Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer, weil es sich um eine hinreichend überschaubare Personengruppe handele und damit ein beleidigungsfähiges Kollektiv darstellt. Die Rüge galt insbesondere der Verletzung seiner Meinungsfreiheit. Das Gericht stellte den Unterschied vorliegend fest, dass ausdrücklich ein Bezug auf ein Kollektiv der BFE - auch ohne den Ortszusatz - erheblich spezifischer und eher abgrenzbar ist als der Begriff „cops“.

Die GdP begrüßt diese Entscheidung und sieht damit ein wichtiges Signal im Ringen darum, die Gewalt gegen Polizeibeamt*innen einzudämmen!

Der Landesvorstand

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
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