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Info 05/2015

Dienstpostenbewertung

Anpacken anstatt warten, Herr Minister!

Erfurt.

Die Thüringer Polizei erwartet für das Jahr 2015 neue Beurteilungen, welche die Grundlage für weitere beamtenrechtliche Maßnahmen sind. Die Verwaltungsgerichte haben dazu in jüngster Zeit den Rahmen vorgegeben. Dazu zählt die Bewertung der Dienstposten als Grundlage für die Vergleichbarkeit der Beurteilungen. 2012 wurden zwar die Dienstposten entbündelt und jeweils nur einem Amt zugeordnet, eine Bewertung der Dienstposten erfolgte aber nicht.


Die Vorarbeiten für eine Dienstpostenbewertung sind jedoch schon vor Jahren geleistet worden. Im Rahmen des Projektes OPTOPOL gab es bereits eine Dienstpostenbewertungskommission, deren Arbeit hat nichts an Aktualität verloren.
Lieber Herr Minister Poppenhäger, Sie sind als ehemaliger Justizminister bestens vertraut mit dem, was unsere Gerichte als Vorgaben aufzeigten. Nun fordern wir Sie als GdP auf, anzupacken und die Dienstpostenbewertung, sowie Festlegungen zu den Dienstpostenaufgaben nach §16 ThürBesG sofort anzuschieben, damit uns im Jahr 2015 kein weiterer Verzug entsteht.

Die Thüringer Polizistinnen und Polizisten vertrauen auf Ihre Kompetenz.

Wir als GdP Thüringen fordern die Wiederaufnahme der Dienstpostenbewertungen in Verantwortung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales. Die Stellen müssen dann in den nächsten Jahren im jeweils geltenden Haushalt unterlegt werden. Die bisherigen Dienstpostenbewertungen sind dabei mindestens beizubehalten bzw. bei Notwendigkeit nach oben zu korrigieren. Die Beamtinnen und Beamten müssen in angemessener Frist ein Amt, welches der Wertigkeit ihres Dienstpostens entspricht, auch erreichen können.

Die gute Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, die von der Landesregierung, von Ihnen Herr Minister und den Führungskräften der Thüringer Polizei anerkannt und kommuniziert wird, soll nun auch für die Kollegen spürbar werden.

Guter Lohn für gute Arbeit!

Euer Landesvorstand
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