Info 28/2012
Ernennung muss schnellst möglichst erfolgen!
Ablehnung eines Polizeipräsidenten-Bewerbers war rechtens
Der Bundespolizist war unter Verweis auf seine nicht ausreichende Ausbildung abgelehnt worden. Das Gericht urteilte zudem, dass der Kläger die für Polizeivollzugsbeamte geltende Altersgrenze überschritten habe und sich bereits im Altersruhestand befinde.
Daher könne er nicht in ein aktives Beamtenverhältnis ernannt werden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Den Verfahrensbeteiligten steht zudem der Gang ans Oberverwaltungsgericht offen.
Für das im Zuge der Polizeistrukturreform zum 01.07.2012 neu geschaffene Führungsamt wählte das Thüringer Innenministerium Ende Juni einen dem bayerischen Polizeidienst angehörenden Bewerber aus.
Daher könne er nicht in ein aktives Beamtenverhältnis ernannt werden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Den Verfahrensbeteiligten steht zudem der Gang ans Oberverwaltungsgericht offen.
Für das im Zuge der Polizeistrukturreform zum 01.07.2012 neu geschaffene Führungsamt wählte das Thüringer Innenministerium Ende Juni einen dem bayerischen Polizeidienst angehörenden Bewerber aus.
Oberster Polizist im Freistaat soll der bisherige Vizepräsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, Winfried Bischler, werden. Seine Ernennung ruht wegen der eingereichten Klage des Mitbewerbers.
Vielleicht haben wir dann doch in wenigen Tagen einen Polizeipräsidenten in dem Polizeipräsidium, was so leider nicht heißen darf?
geschäftsführender
Landesbezirksvorstand
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